Verbrennen von Gartenabfällen verboten
Schornsteinfeger im Kreis Stade: Kaminfeuer ist kein Müllfeuer
Draußen herrscht klirrende Kälte, drinnen knistert wohlig warm der Kamin. Viele entfachen in der kalten Jahreszeit ihre Kaminöfen oder offenen Kamine - nicht immer wegen der Gemütlichkeit, sondern auch aus Kostengründen angesichts der explodierenden Kosten für Gas und Öl. Aber nicht alles, was brennbar ist, darf tatsächlich in einem Kamin verfeuert werden. Darauf weisen die Kreis-Abfallberatung und die Schornsteinfegerinnung Stade hin.
Nur gelagertes, trockenes Holz darf verbrannt werden
Mal schnell den Pappkarton vom Online-Versender oder das alte Kieferregal im Kaminofen verheizen: Das ist keine gute Idee. "Grundsätzlich gehört nur naturbelassenes Holz, das ausreichend abgelagert und abgetrocknet ist, in die Feuerstätte", erklärt der stellvertretende Obermeister der Schornsteinfegerinnung Stade, Michael Plümer. Lediglich zum Anzünden dürfen kleine Mengen Papier verwendet werden. Diese Bestimmung gilt auch für Außenkamine sowie Feuerschalen oder -tonnen, die im Garten aufgestellt werden. Die Regel, dass nur unbehandeltes, trockenes Holz, welches zuvor ausreichend lange und richtig gelagert wurde, gilt dabei ebenfalls.
Werden Abfälle oder nicht ausreichend lange abgelagertes Holz verbrannt, entstehen giftige Gase, weil kein vollständiger Verbrennungsprozess stattfindet.
Abfälle und Reststoffe gehören nicht ins Feuer
Was aber streng verboten ist: "Abfälle, wie beispielsweise Möbelholz, behandeltes Bauholz, Vertäfelungen, Bodenbeläge, Kartons, Textilien und Verpackungen dürfen nicht verbrannt werden – auch, wenn es dem einen oder anderen diese Form der Entsorgung äußerst praktisch erscheint", sagt Abfallberaterin Sabine Kiehl vom Landkreis Stade. Alle diese Materialien gelten als Rest- und Wertstoffe. Für deren Entsorgung müssen die verschiedenen Abfallbehälter oder die Annahmestellen des Landkreises Stade genutzt werden. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Abfallwirtschaft des Landkreises.
Auch die Asche aus Kaminen, Öfen und anderen Feuerstätten ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Sie sollte verpackt in einer Tüte in den Restabfallbehälter gegeben werden. Abfallberaterin Kiehl empfiehlt, für die Asche einen feuerfesten Metallbehälter zu verwenden. Die Asche darf nicht in die Biotonne, den Kompost oder in den Garten gekippt, weil diese Schadstoffe enthält.
Verbrennen von Gehölzschnitt ist verboten
Trotz Verbots kommt es auch immer noch vor, dass Baum- und Strauchschnitt einfach im Garten verbrannt wird. Das ist nicht erlaubt, auch wenn dabei eine Feuertonne genutzt wird. Meistens stinkt und qualmt es fürchterlich. Wer auf diese Weise illegal seinen Gehölzschnitt verfeuert, belästigt nicht nur die Nachbarn, sondern schadet auch der Umwelt. Der richtige Weg ist es, Grünabfälle entweder im Garten zu kompostieren oder bei einer der Annahmestellen im Landkreis Stade anzuliefern. Die Gebühr ist erschwinglich (je 100 Liter-Sack 90 Cent). Wer etwas für den Naturschutz tun möchte, schichtet Schnittgut und Laub in seinem Garten auf. So wird für viele Kleintiere und Insekten ein Schutz- und Lebensraum geschaffen.
Ausführliche Informationen über den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerstätten gibt es bei den Schornsteinfegern. Alle Fragen rund um die richtige Abfallentsorgung beantwortet die Abfallberatung des Landkreises Stade (Telefon 04141/12-8016, E-Mail abfallwirtschaft@landkreis-stade.de).
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