Straßenmeistereien sind gewappnet für den Winter
Rund 1.500 Tonnen Streusalz sind eingelagert / Ab 2 Uhr nachts wird geschaut, ob die Straßen glatt sind
jd. Stade. Der Winter kündigt sich an: Die Autofahrer mussten in den vergangenen Tagen erstmals in diesem Herbst ihre Scheiben freikratzen. Eisschaber und Frostschutzmittel für die Scheibenwischanlage gehören jetzt - wie selbstverständlich auch die Winterreifen - zur Pflichtausstattung für jeden Fahrzeughalter. Auch der Landkreis Stade hat Vorsorge betrieben, damit die Bürger sicher durch die kalte Jahreszeit kommen. Der der Kreisbaurätin Madeleine Pönitz unterstellte Winterdienst steht bereit, um bei Minustemperaturen die Straßen zu streuen.
Wenn die Gefahr von Eisglätte besteht, rücken die Streufahrzeuge aus. Rund 1.500 Tonnen Feuchtsalz haben die beiden Straßenmeistereien in Bliedersdorf und Drochtersen eingelagert. Bei Schnee und Frost sind dann 28 Mitarbeiter in drei Schichten im Einsatz, um die Sicherheit auf den rund 380 Kilometer Kreisstraßen und 270 Kilometern Radwegen zu gewährleisten.
Bei Nachtfrösten beginnt für die Beschäftigten der Kreis-Straßenmeistereien der Arbeitstag drei bis vier Stunden bevor die Pendler in ihre Autos steigen und die Schulbusse rollen. Vorher sind bereits die sogenannten "Rausgucker" aktiv: Sie inspizieren bei einem Wintereinbruch ab 2 Uhr nachts die Lage auf den Kreisstraßen. Bei Glätte starten eine Stunde später die acht Räum- und Streufahrzeuge des Landkreises. Für die Landes- und Bundesstraßen sowie die Autobahn ist hingegen die Landes-Straßenmeisterei zuständig.
In der Regel haben die Beschäftigten des Winterdienstes vor Beginn des morgendlichen Berufsverkehrs die Sache im Griff. Bei starkem Frost von mehr als zehn Grad minus ist die Wirkung des Streusalzes erheblich gemindert. Deshalb müssen die Fahrzeuge der Kreis-Straßenmeistereien an extremen Frosttagen - ebenso wie bei heftigem Schneefall - fast rund um die Uhr im Einsatz sein, von 3 Uhr morgens bis 20 Uhr am Abend.
In diesem Zusammenhang richtet der Leiter der Kreis-Straßenmeisterei, Uwe Pahl, eine Bitte an die Anlieger, die den Bürgersteig vor ihrem Grundstück von Schnee befreien: „Der Schnee von den Gehwegen gehört nicht auf die Straße, sondern muss auf dem Grundstück oder dem Grün im Seitenraum verbleiben. Beim zweiten Räumvorgang etwas später am Morgen würde der Schnee ohnehin wieder auf dem Fußweg landen."
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