Beide litten an schwerwiegenden Grunderkrankungen
Zwei weitere Personen im Landkreis Stade im Zusammenhang mit Corona gestorben
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jab. Landkreis Stade. Die Corona-Pandemie hat im Landkreis Stade zwei weitere Opfer gefordert, das meldete der Landkreis am Freitag (24. September). Bei den Personen, die mit dem Coronavirus gestorben sind, handelt es sich um eine 60-Jährige und einen weit über 80-Jährigen. Beide litten an schwerwiegenden Grunderkrankungen, so Kreisdezernentin Susanne Brahmst. Die Zahl der im Zusammenhang mit COVID-19 Verstorbenen steigt damit auf 124.
Die Sieben-Tage-Inzidenz sank am Freitag auf 49. Am Mittwoch lag sie bereits bei 47, stieg dann am Donnerstag aber wieder auf 52. Aktuell erkrankt sind 210 Personen. Neun Personen werden in den Elbe Kliniken behandelt, vier davon befinden sich auf der Intensivstation.
In den vergangen Wochen lag die Hansestadt Stade, wie auch jetzt, bei den Corona-Erkrankten immer vorne. Doch inzwischen sinkt die Zahl auch hier immer weiter. Derzeit sind 78 erkrankt. Die Hansestadt Buxtehude hat 59, die Gemeinde Drochtersen 18 und die Gemeinde Jork 17 Erkrankte registriert. Die Samtgemeinde Harsefeld folgt mit zehn die Samtgemeinde Nordkehdingen mit sieben, die Samtgemeinde Lühe mit sechs, die Samtgemeinde Horneburg mit fünf und die Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten mit vier Erkrankten. Die Samtgemeinden Apensen und Fredenbeck melden jeweils zwei erkrankte Personen.
Entwarnung gibt es für das Alten- und Pflegeheim in Freiburg: Das Gesundheitsamt konnte das Besuchsverbot in dem Heim gestern Nachmittag wieder aufheben. Die Einrichtung war seit dem 10. September für Besucher geschlossen, da es mehrere Corona-Infektionen gegeben hatte.
Strengere Regeln in den Elbe Kliniken
In den Elbe Kliniken Stade-Buxtehude gelten ab Montag, 27. September, die sogenannten 3G-Regel. Sämtliche Personen, die die Kliniken betreten, müssen zum eigenen und zum Schutz anderer entweder vollständig gegen Corona geimpft, vom Virus genesen oder darauf negativ getestet sein. Ein Nachweis muss mitgeführt werden. Auch die Praxen innerhalb der Kliniken sind von der neuen Regelung betroffen. Für Besucherinnen und Besucher gilt die Regel bereits seit Anfang Juni und wird im Zuge des Infektionsschutzes nun auch auf die Patientinnen und Patienten ausgeweitet.
Ausgenommen sind Notfallpatienten, auch in der Zentralen Notaufnahme, Schwangere, die in einer Notfallsituation sind oder mit Wehen zur Entbindung kommen, sowie Kinder bis einschließlich elf Jahren.
Die Besuchsregelungen bleiben unverändert. Weiterhin erlaubt ist unter der bestehenden 3G-Regelung der Besuch von einer Person pro Patient pro Tag.
„Wir behandeln bereits seit einigen Wochen wieder eine höhere Anzahl an zumeist ungeimpften COVID-Patientinnen und -Patienten. Als Klinikum stehen wir in der Verantwortung, die Menschen im Krankenhaus bestmöglich zu schützen. Das gilt gleichermaßen für Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“, so Dr. Dietmar Wietholt, Medizinischer Direktor der Elbe Kliniken Stade-Buxtehude. „In den Ambulanzen lassen sich Wartezeiten zudem nicht komplett vermeiden. Dadurch befinden sich regelmäßig mehrere Personen gleichzeitig in diesen Zonen. Die 3G-Regelung stellt bekanntlich einen größeren Schutz dar, der für mehr Sicherheit sorgt.“, so Dr. Wietholt weiter.
Redakteur:Jaana Bollmann aus Stade |
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