Landkreis Stade arbeitet an Alternative
Baldiges Aus für den umstrittenen Rollstuhlfahrer-Zuschlag?
jd. Stade. Der umstrittene Rollstuhlfahrer-Zuschlag für Taxifahrten wird wohl wieder abgeschafft. Entsprechende Überlegungen gibt es nach WOCHENBLATT-Informationen in der Kreisverwaltung und in der Kreispolitik.
Seit Mitte August müssen Rollifahrer pro Tour 7 Euro Aufschlag bezahlen, wenn sie mit einem speziellen Taxi befördert werden, bei dem sie im Rollstuhl sitzen bleiben können. Der Kreistag hatte den Preisaufschlag im Zuge der allgemeinen Anhebung der Taxi-Tarife beschlossen - mit der Mehrheit von CDU, SPD und FWG (das WOCHENBLATT berichtete).
Gegen diesen Zuschlag regte sich schnell Protest. Die Linken ebenso wie die Grünen forderten dessen Abschaffung, der Buxtehuder Behindertenbeauftragte Jens Nübel sprach von einer Diskriminierung schwerstbehinderter Menschen. Er appellierte an die Politik, die Entscheidung zurückzunehmen, weil sie dem Grundgedanken von Inklusion und Teilhabe widerspreche.
Offenbar fruchtete dieser Appell: Im Kreishaus hat man sich erneut mit dem Thema befasst. "Wir arbeiten jetzt an alternativen Regelungen", erklärt die zuständige Landkreis-Dezernentin Nicole Streitz auf Anfrage. Ziel sei es, den Rollifahrern den Zuschlag zu ersparen. In der vergangenen Woche wurden bereits Gespräche mit den anderen Landkreisen im Elbe-Weser-Raum geführt. Denn diese bilden mit dem Landkreis Stade eine Tarifgemeinschaft bei den Taxi-Tarifen. Aus diesem Verbund wollte der Kreis Cuxhaven schon ausscheren, weil es dort ebenfalls Proteste gegen den Zuschlag gab. Man hatte dort vor, die 7 Euro aus dem Sozialetat zu erstatten. Gegen diese Vorgehensweise in Cuxhaven gibt es nach WOCHENBLATT-Informationen Bedenken im Stader Kreishaus. Es soll keine Rechtsgrundlage dafür geben, solche Art von Zahlungen zu gewähren.
Der Landkreis Stade wird der Politik in Abstimmung mit den übrigen Landkreisen in der Region voraussichtlich ein anderes Finanzierungsmodell vorschlagen. Wie das konkret aussehen soll, wollte Streitz noch nicht sagen. Sie erklärte allerdings, dass es sinnvoller sei, den Taxiunternehmen bei der Anschaffung eines rollstuhlgeeigneten Fahrzeugs einen einmaligen Investitionszuschuss zu gewähren, statt den Rollstuhlfahrern die einzelnen Fahrten zu erstatten. Dafür könnte eine sogenannte Investitions-Förderrichtlinie beschlossen werden, die die Zahlung von Zuschüssen an Taxiunternehmen ermöglicht.
Die Mehrkosten für ein rollstuhlgerechtes Taxi sollen sich auf bis zu 15.000 Euro belaufen. Diese Kosten werden zum Teil durch die Arzt- und Krankenhausfahrten gedeckt, die bei Rollstuhlfahrern von den Krankenkassen übernommen werden. Mit dem Sieben-Euro-Zuschlag sollten Rollstuhlfahrer, die mittels einer Rampe ins Auto geschoben werden müssen, bei privaten Transporten zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Ob dieser Zuschlag überhaupt ein Anreiz für Taxibetriebe gewesen wäre, sich ein rollstuhltaugliches Auto anzuschaffen, bleibt dabei mehr als fraglich.
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