Landkreis Stade will Erstattung übernehmen
Kein Rollstuhl-Zuschlag mehr bei privaten Taxifahrten?
jd. Stade. Er hat für viel Empörung bei Betroffenen und Behinderten-Beauftragten gesorgt: der umstrittene Rollstuhlfahrer-Zuschlag bei privaten Taxifahrten. Seit Mitte August müssen Rollifahrer pro Tour 7 Euro Aufschlag bezahlen, wenn sie mit einem speziellen Taxi befördert werden, bei dem sie im Rollstuhl sitzen bleiben können. Der Preisaufschlag war vom Kreistag im Rahmen der allgemeinen Anhebung der Taxi-Tarife beschlossen worden. Diese Entscheidung sei eine Diskriminierung schwerstbehinderter Menschen, so die Kritik. Nun soll der Zuschlag wieder abgeschafft werden. In der kommenden Woche befasst sich die Politik mit dem Thema - gleich in zwei Ausschüssen (Soziales und Verkehr) wird darüber beraten.
Zunächst war im Stader Kreishaus angedacht worden, Taxiunternehmen bei der Anschaffung eines rollstuhlgeeigneten Fahrzeugs einen einmaligen Investitionszuschuss zu gewähren - über eine Investitions-Förderrichtlinie, die die Zahlung von Zuschüssen ermöglicht. Diese Überlegung ist laut Kreis-Dezernentin Nicole Streitz noch nicht komplett verworfen, soll aber erst einmal aus praktischen Erwägungen nach hinten geschoben werden. Die Dezernentin gibt u.a. zu bedenken, dass die Taxibetriebe dann nur bei Neuanschaffung eines Spezialfahrzeugs für Rollifahrer von dem Zuschuss profitieren würden. "Es wäre nicht zulässig, nachträglich eine solche Förderung zu gewähren." Allerdings kann der Aufschlag auch nicht einfach aus der Verordnung für das Taxi-Beförderungsentgelt gestrichen werden. Denn der Landkreis Stade bildet hier eine Tarifgemeinschaft mit den Nachbarkreisen.
Taxiunternehmen sollen Erstattung beantragen
Damit Rollifahrer künftig nichts mehr zahlen müssen und die Taxiunternehmen dennoch zu ihren 7 Euro pro beförderten Fahrgast im Rollstuhl kommen, soll der Landkreis künftig die Bezahlung des Zuschlags übernehmen. Die Fahrgäste müssen so nicht in finanzielle Vorleistung treten. Die Beantragung der Erstattung soll laut Streitz über Vordrucke erfolgen: "Der Rollstuhlfahrer bestätigt darauf mit seiner Unterschrift, dass er mit dem Taxi befördert wurde." Das soll als Nachweis gegenüber dem Landkreis reichen. Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt über das Sozialamt.
Vorgesehen ist, quartalsweise abzurechnen. Im Kreis-Haushalt sind zunächst 10.000 Euro eingeplant. Mittels der Erstattungen möchte der Landkreis auch eine verlässliche Datenbasis erhalten. Denn bisher ist gar nicht bekannt, wie viele solcher Rollstuhl-Taxifahrten überhaupt pro Jahr erfolgen. Sie erhoffe sich, auf diese Weise statistische Zahlen darüber zu erhalten, wie groß der Kreis der betroffenen Personen überhaupt ist, so Streitz. Wenn entsprechende Daten aus 2023 vorliegen, soll entschieden werden, wie es 2024 weitergeht. Dann könnte es möglich sein, dass doch ein Investitionsprogramm für Inklusionstaxen aufgelegt wird - sofern tatsächlich ein entsprechender großer Bedarf vorliegt.
• Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Sport befasst sich auf seiner Sitzung am Montag, 14. November, um 16 Uhr mit dem Thema und der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat es für die Sitzung am Dienstag, 15. November, um 8.30 Uhr auf der Tagesordnung. Beide Ausschüsse tagen im Großen Sitzungssaal des Kreishauses.
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