K40 und Wachtelkönig: Keine Korrektur am Urteil
Landkreis Stade scheitert erneut vor Gericht
![Hat ein Wachtelkönig sechs Mal gerufen oder waren es sechs Vögel? | Foto: Martin Schulz](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2020/02/21/9/373919_L.jpg?1582280977)
- Hat ein Wachtelkönig sechs Mal gerufen oder waren es sechs Vögel?
- Foto: Martin Schulz
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tk. Stade. Der Landkreis Stade und sein Rechtsanwalt Klaus Füßer haben auf einem Nebenkriegsschauplatz bei der juristischen Auseinandersetzung um den Ausbau der K40 (Rübker Straße) zum Buxtehuder A26-Zubringer eine weitere Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Stade einstecken müssen. Das hatte im November bereits den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben, der die Grundlage für den Zubringerbau war.
Der Landkreis hat dagegen allerdings die Zulassung der Berufung beantragt (das WOCHENBLATT berichtete).
Parallel dazu haben Kreis und Anwalt Füßer eine sogenannte Tatbestandsberichtigung vor dem Stader Verwaltungsgericht beantragt. Im Kern geht es um die Feststellung des Gerichts in seinem ersten Urteil in Sachen K40, dass der Landkreis als zuständige Naturschutzbehörde nichts oder nur sehr wenig unternommen habe, um den Lebensraum des Wachtelkönigs zu verbessern. Für Klaus Füßer ist das ein Unding. Er schreibt in einer Vorlage für die Stader Kreispolitik: "Hinzu kommt, dass wesentliche Aussagen der Naturschutzbehörde aus der mündlichen Verhandlung unberücksichtigt und auf verfälschende Weise wiedergegeben worden sind. Dies wird mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung korrigiert, sodass hinsichtlich der Annahme des Verwaltungsgerichts, es seien bislang keine wirksamen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen worden, weitere Zweifel an der Richtigkeit des Urteils begründet werden können."
Diese Tatsachenberichtigung hat das Verwaltungsgericht Stade jetzt abgelehnt. Dabei bezieht sich das Gericht darauf, dass die Verordnung für das EU-Vogelschutzgebiet - und damit für den Wachtelkönig - bereits seit zehn Jahren in Kraft ist. Daher sprechen die Richter von einem "Unterlassen zukunftsbezogener Unterhaltungsmaßnahmen". Es müsse um Maßnahmen gehen, die sich tatsächlich auf die Fläche des Vogelschutzgebietes auswirken. Dass es verwaltungsintern vorbereitende Handlungen für einen Managementplan gebe, reiche nicht aus, wenn der lange Zeithorizont und die tatsächlichen Schutzmaßnahmen betrachtet werden.
Offenbar hat der Landkreis in seinem Antrag auf Tatbestandsberichtigung darauf hingewiesen, dass es im Jahr 2019 steigende Bestandszahlen des Wachtelkönigs gegeben habe. Dazu merken die Stader Richter an, das völlig unklar bleibe, ob ein Vogel sechs Mal gerufen habe oder die Rufe sechs Wachtelkönigen zuzuschreiben seien.
Redakteur:Tom Kreib aus Buxtehude |
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