Neue Stadtvillen neben der Villa Kaisereichen
![Die Villa Kaisereichen an der Harburger Straße in Stade gehört der Volksbank. Auf dem Gelände sollen zusätzlich zwei Neubauten mit Wohnungen entstehen | Foto: Archiv/Volksbank](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2019/04/12/5/334355_L.jpg?1559760306)
- Die Villa Kaisereichen an der Harburger Straße in Stade gehört der Volksbank. Auf dem Gelände sollen zusätzlich zwei Neubauten mit Wohnungen entstehen
- Foto: Archiv/Volksbank
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lt. Stade. Um die Pläne der Volksbank, auf dem Gelände der Villa Kaisereichen in Stade zwei Stadtvillen zu bauen, ging es kürzlich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Der dafür nötige Beschluss über die Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplans wurde auf Antrag von Karin Aval von den Grünen vertagt. Zunächst wollen sich die Ausschussmitglieder auf dem Gelände umsehen, um sich ein Bild von der Größe der geplanten Neubauten zu verschaffen.
Das Kreditinstitut, das die denkmalgeschützte Villa Kaisereichen sowie das dazugehörige, rund drei Hektar große Grundstück an der Harburger Straße Ende 2017 gekauft hatte (das WOCHENBLATT berichtete) plant, in zwei zweigeschossigen Gebäuden insgesamt 32 Mietwohnungen zu schaffen.
Wie berichtet, ist die Villa inzwischen denkmalgerecht saniert worden und wird von der Volksbank als Verwaltungsgebäude genutzt. Daran soll sich auch künftig nichts ändern.
In Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde und der unteren Naturschutzbehörde ist vorgesehen, die beiden Neubauten von der Bestandsvilla deutlich abzurücken, sodass die Sichtachsen von der Harburger Straße aus weiterhin uneingeschränkt erhalten bleiben.
Das Grundstück wird auch weiterhin von Großbäumen geprägt bleiben. Die nachzuweisenden Stellplätze sollen überwiegend in Tiefgaragen untergebracht werden. Weitere Stellplätze werden an der bereits vorhandenen Zufahrt angelegt.
Eine öffentlich zugängliche Wegeverbindung soll im südlichen Teil des Grundstücks von der Harburger Straße bis zu den Bahngleisen erhalten bleiben. Entlang der Bahnstrecke soll zudem durch die Festsetzung einer Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ der Ausbau einer durchgängigen Fuß- und Radwegeverbindung entlang des unteren Randes der Geest gesichert werden.
Redakteur:Lena Stehr |
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