Stades Kreisbrandmeister Peter Winter warnt
Brandgefährlich: Alte Kamine und Öfen als Heizungsersatz
Nachdem es draußen deutlich kälter geworden ist, riecht es in vielen Wohngebieten allabendlich nach Rauch, mancherorts legt sich sogar eine regelrechte Dunstschicht über die Häuser. Dann weiß man: Der Nachbar hat seinen Kamin angefacht. Früher geschah das meist nur am Wochenende, um eine gemütliche Atmosphäre zu schaffen. Doch mit der Gemütlichkeit ist es vorbei: Viele verfeuern jetzt täglich Holz, sogar frisch geschlagenes, damit nicht die Gasuhr läuft. Ein Übergangserlass erlaubt wegen des drohenden Gasmangels sogar unter gewissen Voraussetzungen die Inbetriebnahme alter Feuerstätten. Doch die Feuerwehren sind alarmiert: Offene Flammen in Häusern und Wohnungen stellen immer eine Gefahr dar.
Auch Kreisbrandmeister Peter Winter ist in Sorge: Er warnt davor, wie gefährlich es sein kann, mit einem offenen Feuer in Innenräumen zu hantieren und alte Kamine, Kachelöfen oder Holzherde als improvisierte Heizung zu nutzen, ohne diese vorher durch einen Schornsteinfeger überprüfen zu lassen. "Die Anreicherung von Abgasen, fehlender Sauerstoff und eine erhöhte CO-Konzentration sorgen für eine akute Vergiftungs- und latente Brandgefahr", so der oberste Brandschützer im Kreis Stade. Wegen der aktuellen Energiekrise werde wieder zunehmend mit Holz als Alternative zu teurem Erdgas geheizt. Das könne zu mehr Bränden und einem Anstieg von Kohlenmonoxid-Vergiftungen führen, so Winters Befürchtung.
Wenn kein Holz da ist, wird Müll verbrannt
Winter bezieht sich auf eine gemeinsame Info-Initiative des Deutschen Feuerwehrverbandes und des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. Beide Verbände befassen sich auch mit den Gefahren, die etwa von einem Behelfs-Bollerofen Marke Eigenbau ausgehen können. Undichte oder falsche montierte Abzugsrohre können zu Rauch- oder Kohlenmonoxid-Vergiftungen führen. Das Gleiche gilt, wenn sich jemand Outdoor-Öfen in die Wohnung holt oder mangels Holz die Stube mit Ethanol-Feuer, Campingkocher, Grill oder Feuerschale beheizen will.
"Plötzlich kommt alles infrage, was in irgendeiner Form Wärme abgibt", sagt Andreas Walburg vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Bleibe die Heizung kalt - entweder, um Gas zu sparen, oder weil keines mehr durch die Rohre strömt - könnten einige auch auf die Idee kommen, als Ersatz für das heiß begehrte und oftmals schon vergriffene Brennholz Abfälle, Sperrmüll oder Zeitungspapier zu verbrennen. Das sei schon allein aufgrund der gesundheitsbelastenden Emissionen unzulässig.
Ministerium lockert Bestimmungen
Wer aber tatsächlich über einen stillgelegten Kamin oder Kachelofen verfügt, kann diesen laut einem Erlass des niedersächsischen Umweltministeriums wieder für einen befristeten Zeitraum reaktivieren (siehe Kasten). Bevor aber die ersten Holzscheite angezündet werden, muss der Schornsteinfeger vorbeikommen und nachschauen, ob die gesamte Anlage überhaupt noch einsatzbereit ist. Diese Regelung sei "ein kleiner, aber leicht umzusetzender Beitrag für die Versorgungssicherheit in diesem Winter", frohlockt das Ministerium. "Diese zeitlich begrenzte Ausnahmemöglichkeit gibt gerade privaten Haushalten die Möglichkeit, Geldbeutel und Gasspeicher zu schonen."
Es sollte aber auch die Gesundheit geschont werden. Daher führt am prüfenden Blick des Schornsteinfegers kein Weg vorbei. Außerdem ist eine Genehmigung erforderlich, die bei den unteren Immissionsschutzbehörden (in diesem Fall der Landkreis) zu beantragen ist.
"An uns geht aber kein Weg vorbei", sagt Ole Wolf, Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Winsen. Sein Berufsstand müsse prüfen, ob die Feuerstelle noch betrieben werden könne und sich im Schornstein keine Rückstände befinden, die Feuer fangen können. "Ansonsten handelt es sich um eine fahrlässige Brandstiftung, für die keine Versicherung aufkommt", warnt Wolf eindringlich.
Öfen mussten stillgelegt werden
Aus Umweltschutzgründen dürfen ältere Kamine oder Öfen eigentlich nicht mehr betrieben werden, sofern sie nicht entsprechend nachgerüstet wurden, um die gesundheitsschädlichen Emissionen zu reduzieren. So mussten alle Anlagen, die zwischen 1985 und 1994 in Betrieb genommen wurden, bis Ende 2020 stillgelegt werden. Ende 2017 lief bereits die Übergangsfrist für diejenigen Kamin- und Kachelöfen ab, die vor dem 22. März 2010 installiert wurden und deren Herstellung zwischen1975 und 1984 erfolgte. Der Erlass des Ministeriums hat diese Regelung befristet für diesen Winter gelockert.
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