Tag der offenen Tür beim AWZ
Kreis Stade gibt Tipps zur Entsorgung von Bauschutt und Altholz
Beim Renovieren oder Modernisieren eines Hauses fällt oftmals reichlich Schutt an. Und wenn das in die Jahre gekommene Gartenhäuschen abgerissen wird, muss jede Menge Holz entsorgt werden. Viele Reste aus solchen privaten Baumaßnahmen landen dann bei den Abfallwirtschaftszentren (AWZ) des Landkreises Stade. Dort werden jährlich bis zu 2.300 Tonnen Bauschutt und 1.300 Tonnen Altholz angeliefert. Einblicke in die Arbeit der Abfallverwertung gibt es am Sonntag, 2. Juni, beim Tag der offenen Tür des AWZ Stade-Süd. Von 13 bis 17 Uhr können die Besucher einen Blick hinter die Kulissen werfen.
Was fällt unter Bauschutt?
Bauschutt besteht aus mineralischen Bauabfällen, wie Beton- und Mauerwerksbrocken, Ziegel, Fliesen, Steinzeug, Keramik, Porzellan, Klinker, Mörtelreste, Marmorplatten, WC- und Waschbecken, Estrich und Putz. Dagegen sind Asbestplatten, Porenbeton/Gasbeton, Glasbausteine, Sand, Erde, Bitumen- und Teerpappe, Kabelreste, Dämmstoffe, Isolierungen, Styropor, Dachrinnen, Bodenbeläge und Rohre aus Kunststoff, Türen und Fenster, Gipskarton, Altmetalle, Bauholz, Kunststoffe oder auch Bauschutt mit Anhaftungen wie z. B. Mineralwolle, Armaturen, Steckdosen, Metallleitungen, Störstoffe und dürfen nicht in den Bauschutt gelangen. Darauf sollte unbedingt jeder Anlieferer bei der Abgabe von Bauschutt achten.
Vier Kategorien für Altholz
Altholz ist gemäß Altholzverordnung auf den Abfallannahmestellen sogar in vier Kategorien zu unterteilen. Zur Altholz-Kategorie I zählen die unbehandelten Hölzer, wie beispielsweise naturbelassenes Vollholz, Einwegpaletten, Obst- und Gemüsekisten, Konstruktionsholz (Innenbereich) und naturbelassene Möbel.
Zum Altholz der Kategorien II und III, die bei den Abfallannahmestellen gemeinsam erfasst werden, gehört beschichtetes Holz, wie Möbelholz (Innenraum), Arbeitsplatten, Treppen, Türen und Zargen (Innenraum), Parkett, Fußleisten und Holzspielzeug. Auch hier ist es für die spätere Verwertung wichtig, dass keine Störstoffe ins Altholz wandern, wie Brandholz, Draht, Matratzen, Armaturen, E-Geräte oder auch Fenster und Außentüren, die zu den imprägnierten Außenbereichsholz der Kategorie IV gehören. Bei dieser Kategorie handelt es sich um gefährliche Abfälle, die im Rahmen der Sonderabfallannahme entsorgt werden müssen.
Bei Altholz der Kategorie IV handelt es sich etwa um imprägnierte Gartenmöbel, Sichtschutzwände, Terrassenböden, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Außenspielgeräte, Zäune, Pfähle und Palisaden, sowie Altholz aus dem Abbruch und Rückbau. Diese imprägnierten sowie stark behandelten Althölzer dürfen nicht in die anderen Kategorien gelangen und können nur in Stade-Süd bei der Sonderabfallannahmestelle abgegeben werden. Auch dieser besonders sensible und interessante Bereich wird am Tag der offenen Tür vorgestellt.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.