Fristen für Führerschein-Umtausch verstrichen
Kreise Stade und Harburg: Tausende fahren noch mit dem "Lappen"

Die alten "Lappen"  müssen in Führerscheine im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Rund 25.000 Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970 aus den Landkreisen Stade und Harburg sind dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen | Foto: jd
  • Die alten "Lappen" müssen in Führerscheine im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Rund 25.000 Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970 aus den Landkreisen Stade und Harburg sind dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen
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In dieser Woche ist eine wichtige Frist für Autofahrer abgelaufen: Bis zum gestrigen Freitag mussten alle Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970, die noch einen alten Papierführerschein ("Lappen") besitzen, diesen gegen eine Fahrlizenz im Scheckkartenformat umtauschen. Schon jetzt steht fest: Viele haben diese Frist versäumt. Sie müssen bei Verkehrskontrollen mit einem Bußgeld rechnen – ebenso wie diejenigen Personen aus früheren Jahrgängen, die noch immer mit ihrem alten Führerschein unterwegs sind. Da nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, sind lediglich 10 Euro zu zahlen. Dieser geringe Betrag dürfte mit ein Grund dafür sein, dass viele beim Umtausch so nachlässig sind.

Die Landkreise Stade und Harburg haben bereits vor dem Start der Umtauschpflicht vor zwei Jahren und seitdem immer wieder auf die neue Rechtslage und die damit verbundenen Fristen hingewiesen. Doch viele Papierführerschein-Inhaber haben sich nicht innerhalb der ihnen gesetzten Fristen um den Umtausch gekümmert, sodass jetzt ein Rückstau entstanden ist. Bei der Stader Führerscheinstelle beträgt die Wartezeit für einen Tauschtermin derzeit etwa fünf Monate.

Führerscheine haben eine Ablauffrist - Was ist jetzt zu tun?

Tausende Autofahrer haben Frist verschlafen

Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 hätten ihre alten Führerscheine bis zum 19. Januar 2022 umtauschen müssen. Rund 4.500 Bürger aus dieser Altersgruppe haben das im Landkreis Stade bislang noch nicht erledigt. Im Landkreis Harburg sind es 3.818 Personen. Ähnlich sieht es bei den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 aus. Ihrer Pflicht zum Umtausch bis zum 19. Januar 2023 sind 5.200 (LK Stade) bzw. 4.970 (LK Harburg) Betroffene nicht nachgekommen. Bei den Jahrgängen 1965 bis 1970 sind es noch knapp 8.000 (LK Stade) bzw. 5.758 (LK Harburg) Menschen, die den Umtausch bis zum gestrigen Freitag (19. Januar) hätten vornehmen müssen. Es gibt in den Landkreisen Stade und Harburg also insgesamt mehr als 25.000 Papierführerschein-Inhaber, die ihren "Lappen" schon längst hätten tauschen müssen.

Jetzt Führerscheine umtauschen

Möglichst schnell um einen Termin kümmern

Bei der Stader Führerscheinstelle sind mehrere Mitarbeiterinnen durchgehend mit der Bearbeitung der Umtauschtermine beschäftigt. Aber die Führerscheinstelle hat auch noch vielfältige andere Anliegen zu bearbeiten (z.B. Fahrschüler, „Punktesünder“ und Berufskraftfahrer), für die Termine gebucht werden, sodass der Fokus nicht allein auf die Umtauschtermine gelegt werden kann.

Der Leiter des Amtes Straßenverkehr, Arne Kramer, rät den Papierführerschein-Inhabern daher: "Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin zum Umtausch des alten ‚Lappens‘ und achten Sie bitte auf Vollständigkeit bei den Unterlagen." Gerade über die Sommermonate hinweg sei die Nachfrage nach Umtauschterminen sehr verhalten gewesen, sodass man zeitnah Termine bekommen hätte. Dieser Trend wird auch für 2024 erwartet. Es bietet sich also an, den Umtausch in den Sommermonaten zu erledigen.

Abschied vom alten "Lappen"

So funktioniert der Umtausch

Termine können über die Landkreis-Internetseiten (www.landkreis-stade.de bzw. www.landkreis-harburg.de) gebucht werden. Dort finden sich unter "Führerscheintermine online" (LK Stade) bzw.  "Bürgerservice/Dienstleistungen" (LK Harburg) alle Informationen, was zum Umtausch notwendig ist. Folgende Unterlagen sind immer erforderlich: jetziger Führerschein, Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Wenn der alte Papierführerschein nicht durch die jetzt zuständigen Landkreise (Stade oder Harburg) ausgestellt wurde, wird für den Umtausch zusätzlich eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ (Auszug aus dem lokalen Fahrerlaubnisregister) von der ehemals zuständigen Führerscheinstelle benötigt, damit die Daten übertragen werden können. Diese beantragt der Führerscheininhaber dort telefonisch oder per E-Mail. Im Anschluss daran wird die Karteikartenabschrift dann direkt von der alten zur neuen Führerscheinstelle geschickt, sodass sie zum Umtauschtermin dort vorliegt.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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