Neues Namensrecht ab Mai
Mehr Freiheit und Flexibilität für den Familiennamen

- Eine Familie, viele Nachnamen: Die Reform macht verschiedenste Varianten möglich
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Namensrecht 2.0: Ab Mai 2025 wird die Wahl des Nachnamens so flexibel wie das Leben selbst. Ob Doppelname für Kinder, moderne Lösungen für Patchwork-Familien oder Geschlechts-angepasste Varianten – die Reform bringt Bewegung in ein bislang starres System.
Ein Nachname trägt wesentlich zur Identität eines Menschen bei, da er oft die Verbindung zu Familie, Herkunft und Traditionen widerspiegelt. Er kann persönliche Geschichten erzählen, wie etwa die Vereinigung zweier Familien oder die Entscheidung, eine neue Lebensphase zu markieren. Durch die Möglichkeit, den Nachnamen individuell zu gestalten, können Menschen ihre Persönlichkeit, Werte und Zugehörigkeiten ausdrücken. Der Nachname wird so zu einem Symbol für die eigene Lebensgeschichte und die Identität, die man nach außen tragen möchte. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
1. Familiendoppelnamen für Ehepartner
Zukünftig können Ehepaare einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen wählen. Dabei ist es möglich, die Reihenfolge der Namen zu bestimmen, und der Bindestrich wird optional.
Beispiel: Alex Arnheim und Belgin Bauer können ihren gemeinsamen Namen als „Arnheim-Bauer“, „Bauer-Arnheim“ oder auch ohne Bindestrich führen. Dieser Name gilt dann auch für ihre Kinder.
2. Doppelnamen für Kinder unverheirateter Eltern
Kinder unverheirateter Eltern können künftig ebenfalls Doppelnamen erhalten, die aus den Nachnamen beider Eltern gebildet werden.
Beispiel: Alex Arnheim und Belgin Bauer bekommen ein Kind namens Charlie. Bisher musste sich das Paar auf einen der beiden Nachnamen einigen. Nach dem neuen Recht ist auch „Arnheim-Bauer“ oder „Bauer-Arnheim“ möglich.
3. Namensänderungen bei Scheidung
Kinder aus geschiedenen Ehen können einfacher den Namen des betreuenden Elternteils übernehmen, wenn dieser nach der Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annimmt.
Beispiel: Nach der Scheidung von Marlin Rotbusch nimmt Luca Grünlich wieder ihren Geburtsnamen an. Ihr Kind Finn, das überwiegend bei ihr lebt, kann künftig ebenfalls unkompliziert „Grünlich“ heißen – vorausgesetzt, der zweite Elternteil stimmt zu.
4. Rückbenennung von Stiefkindern
Stiefkinder, die durch Einbenennung den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben, können diesen Namen nach einer Trennung rückgängig machen.
Beispiel: Kris, der durch die Heirat seiner Mutter Mascha Madaki mit Sesemi Stegemann den Nachnamen „Stegemann“ erhielt, kann nach der Scheidung seiner Mutter wieder „Madaki“ heißen.
5. Geburtsnamen ändern als Volljähriger
Erwachsene, die nur den Nachnamen eines Elternteils tragen, können einmalig den Nachnamen des anderen Elternteils annehmen oder einen Doppelnamen wählen.
Beispiel: Die 20-jährige Martha Stöhr möchte den Nachnamen ihrer Mutter Luca Maywald annehmen, da sie zu ihr eine engere Bindung hat. Dies ist nun problemlos möglich.
6. Geschlechts-angepasste Nachnamen
Erstmals wird es möglich, Nachnamen Geschlechts-angepasst zu führen. Dies gilt besonders für Mitglieder der sorbischen, friesischen und dänischen Minderheiten.
Beispiel: Madlena Konzack, die dem sorbischen Volk angehört, kann den Familiennamen ihres Mannes „Kral“ in der weiblichen Form „Kralowa“ führen.
7. Traditionelle Namensgebung bei Minderheiten
Friesische und dänische Traditionen werden künftig berücksichtigt. Friesische Kinder können beispielsweise einen vom Vornamen der Eltern abgeleiteten Nachnamen erhalten.
Beispiel: Jan Jacobsen und Maren Jacobsen möchten ihren Sohn nach friesischer Tradition „Jansen“ nennen – abgeleitet vom Vornamen des Vaters.
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