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Wolf soll vier Schafe gerissen haben

Landkreis Stade und Polizei geben Tipps
Sicher Silvester feiern: Vorsicht beim Hantieren mit Böllern

Ein explodierender Silvesterböller kann eine gewaltige Sprengkraft haben. Man sollte auf jeden Fall einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten | Foto: Adobe Stock/AL-U-MA
  • Ein explodierender Silvesterböller kann eine gewaltige Sprengkraft haben. Man sollte auf jeden Fall einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten
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Zu Silvester herrscht für die Einsatzkräfte oftmals Hochbetrieb. Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei haben alle Hände voll zu tun. Viele Einsätze werden durch leichtsinniges und unachtsames Hantieren mit Feuerwerkskörpern verursacht - oftmals unter Alkoholeinfluss. Rücksichtsloses Böllern führte auch im Landkreis Stade in den vergangenen Jahren zu Bränden. Manchmal wurden auch Menschen durch Knallkörper zum Teil schwer verletzt.  

Damit der Jahreswechsel 2024/2025 nicht zur „arbeitsreichsten Nacht“ des Jahres für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wird, haben die Polizeiinspektion Stade, das Amt Sicherheit, Ordnung und Migration des Landkreises Stade und der Kreisbrandmeister des Landkreises Stade einige Sicherheitstipps zusammengestellt:

🚀 🔥 Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt werden. Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und Signalwaffen nur vom 31. Dezember, 15 Uhr bis zum 1. Januar, 5 Uhr verschossen werden. Dazu gibt es eine Allgemeinverfügung des Landkreises Stade. Besonders zu beachten ist, dass von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen, wie zum Beispiel Reetdach- und Holzhäusern ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern einzuhalten ist.

🚀 🔥 Nicht nur zum Schutz vor Wind und Wetter, sondern auch für die Sicherheit sollte auf die richtige Kleidung geachtet werden. Gerade Fleece und Kunststoffgewebe sind leicht entflammbar und sollten deshalb nicht getragen werden.

🚀 🔥 Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden.

🚀 🔥 Sie sollten das eigene und benachbarte Gebäude genau beobachten. Einschlagende Raketen sollten, soweit möglich, unverzüglich entfernt werden. Reetdächer sind von außen und innen zu kontrollieren.

🚀 🔥 Die Gebrauchsanweisung eines Feuerwerkkörpers vor dem Gebrauch genau durchlesen.

🚀 🔥 Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden. Raketen nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zünden. Zudem sollten Raketen aus großen Flaschen, die in Kästen stehen, gestartet werden.

🚀🔥 Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal anzünden.

🚀 🔥 Beim Anzünden verwendet man am besten sogenannte Sturmfeuerzeuge.

🚀 🔥 Besonders gefährlich und daher verboten sind nicht zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper.

🚀 🔥 Die Polizei und der Zoll warnen auch in diesem Jahr wieder vor Feuerwerkskörpern aus dem benachbarten Ausland. Das dort auf Märkten angebotene Feuerwerks-Sortiment entspricht zumeist nicht den deutschen Sicherheitsstandards und kann gefährliche Folgen für Gesundheit und Leben von Benutzerinnen und Benutzern sowie von Unbeteiligten haben.

🚀 🔥 Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder auf Personen schießen.

🚀 🔥 Keinesfalls sollten pyrotechnische Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.

🚀 🔥 Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen lassen und dabei beaufsichtigen.

🚀 🔥 Raketen senkrecht in eine feststehende Flasche stecken. Dann erst die Schutzkappe abziehen und zünden. Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser oder auf insbesondere Reetdächer oder auf leicht brennbares Material fliegen kann.

🚀 🔥 An die Haustiere denken, wenn das Feuerwerk beginnt, schreckhafte Tiere nicht allein lassen, für „Schalldämpfung“ sorgen (Türen, Fenster und Jalousien schließen).

🚀 🔥 Nehmen Sie vor allem Rücksicht auf alte, kranke und ruhebedürftige Menschen. Feuerwerks- und Knallkörper dürfen daher nicht in lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern sowie Alters-, Kinder- und Erholungsheimen abgeschossen werden.

🚀 🔥 Bitte beachten Sie, dass im Land Niedersachsen aus Brandschutzgründen ein Verbot für das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen (auch bekannt als Skyballone, Skylaternen oder Kong-Ming-Laternen) besteht.

Die Notrufnummer für die Feuerwehr und den Rettungsdienst lautet 112, der Notruf für die Polizei 110. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Landkreises Stade.

www.landkreis-stade.de