Aufsichtsamt gibt grünes Licht für Kraftwerksbau in Stade

Der Rohbau der Anlage steht bereits in Bützfleth in unmittelbarer Nachbarschaft zum Seehafen | Foto: www.luftbild.fotograf.de
  • Der Rohbau der Anlage steht bereits in Bützfleth in unmittelbarer Nachbarschaft zum Seehafen
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bc. Stade. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) hat am vergangenen Freitag den Widerspruch der Stadt Stade gegen die dritte Teilgenehmigung zum Weiterbau und zur Inbetriebnahme der geplanten Müllverbrennungsanlage in Bützfleth (das WOCHENBLATT berichtete) zurückgewiesen. In der Anlage der Firma „EBS Stade Besitz GmbH“ soll durch Verbrennung von sogenannten Ersatzbrennstoffen - z.B. Verpackungen aus Papier, Pappe, Holz und Kunststoff - Energie erzeugt werden.
Zur Erinnerung: Die Stadt Stade hatte gegen die vom GAA im November 2016 erteilte dritte Teilgenehmigung fristgerecht Widerspruch erhoben und diesen im Wesentlichen mit bauplanungsrechtlichen Bedenken begründet. Das GAA hat nun in seinem Widerspruchsbescheid entschieden, dass weder der Zeitraum zwischen dem Vorbescheid aus 2008 und dritter Teilgenehmigung in 2016 noch die beabsichtigte Verstromung in das allgemeine Netz anstelle der ursprünglich vorgesehenen Dampfabgabe an benachbarte Betriebe Rechte der Stadt Stade verletzen.
Die von der Stadt Stade Mitte 2016 beschlossene Veränderungssperre greift nach Auffassung des GAA deshalb nicht, weil zu diesem Zeitpunkt das gesamte Genehmigungsverfahren durch Vorbescheid und zwei Teilgenehmigungen bereits fast abgeschlossen war und wesentliche Bauten längst errichtet worden waren. Im Übrigen hat die Stadt Stade laut GAA im Januar 2016 - also während des laufenden Genehmigungsverfahrens und somit in Kenntnis der Antragsunterlagen für die dritte Teilgenehmigung - den zugrunde liegenden Bebauungsplan geändert und in den Festsetzungen erneut ausdrücklich das Kraftwerk positiv berücksichtigt.
Die dritte Teilgenehmigung stellt sicher, dass die Anlage an die im Vergleich zu 2008 strengeren Emissions-Grenzwerte der neuen Abfallverbrennungsverordnung von 2013 angepasst wird. Somit soll die Anlage insgesamt dem heutigen aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Fünf Widersprüche aus der Nachbarschaft des Kraftwerkes hat das GAA vor Kurzem ebenfalls zurückgewiesen. Sechs weitere Widersprüche befinden sich beim GAA noch in der Prüfung. Elternvertreter einer Stader Grundschule hatten zwar gegenüber dem GAA Bedenken gegen die Anlage geäußert, allerdings nicht Widerspruch erhoben.
Wie berichtet, hat die Stadt - sofern der Widerspruch abgelehnt wird - bereits mit Unterstützung der Politik ihre Klagebereitschaft signalisiert, ebenso wie die fünf Privatpersonen. Eine durch die Stadt beauftragte Fachanwaltskanzlei soll nun prüfen, welche Chancen eine Klage beim Oberverwaltungsgericht im Licht des Widerspruchbescheids hat. Auf dieser Prüfung aufbauend, müssen Rat und Verwaltung dann eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen treffen. „Politik und Verwaltung halten grundsätzlich an ihrer Auffassung fest“, so Stadtbaurat Lars Kolk. Es müsse nach wie vor das Ziel sein, dass die entstehende Energie vor Ort bleibt und dort genutzt werden kann.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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