Steller SPD-Ratsherr ist entsetzt über den Landkreis
thl. Stelle. Die Kreuzung Bardenweg/Unter den Linden ist für viele Bürger aus Stelle ein Knotenpunkt mit großem Gefährdungspotential. Sie wird von vielen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer, motorisierter Verkehr, Schulbusse) genutzt. "Nicht grundlos haben besorgte Eltern eine Lotseninitiative ins Leben gerufen, damit Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Kita, Schule und Freibad sicher diesen Bereich überqueren können", sagt Heinz-Dieter Adamczak, Ratsherr der SPD.
Bereits Ende 2018 hatte deshalb die SPD-Fraktion gefordert, ein Planungsbüro zu beauftragen, um nach Lösungsmöglichkeiten für die Verbesserung der Sicherheit dieser Kreuzung zu suchen. Seitdem gab es zahlreiche Diskussionen innerhalb des Gemeinderates, wie dieser Kreuzungsbereich entschärft werden kann. Angedachte Lösungsmöglichkeiten waren ein Minikreisverkehr, eine Fußgängerampel oder eine Tempo-30-Zone. "Alle diese Vorschläge haben Vor- und Nachteile. Entweder waren sie zu teuer oder erreichten nicht den Zweck", so Adamczak. "Da die Straße 'Unter den Linden' eine Kreisstraße ist, hat jedoch immer der Landkreis das letzte Wort und muss in die Diskussionen einbezogen werden."
Er könne viele Schritte aufzählen, die unternommen wurden, um die Kreisverwaltung zum Handeln zu bewegen, so der Sozialdemokrat. Gebracht habe es bisher nichts. "Daher habe ich auf der letzten Kreistagssitzung im Rahmen der Bürgerfragestunde Landrat Rainer Rempe gefragt, ob erst ein Kind zu Schaden kommen müsse, bevor gehandelt wird, und ob er das verantworten könne." Die Antwort sei ausweichend gewesen und Rempe habe ihn an einen Mitarbeiter verwiesen. "Der Mitarbeiter hat mir versprochen, dass er mit mir Kontakt aufnehmen würde und wir ein Gespräch führen. Keine Überraschung, nichts ist passiert", so Adamczak.
Auch die Gemeindeverwaltung hat sich an die Kreisverwaltung gewandt und einen Antrag auf Ausweisung einer Tempo-30-Zone gestellt. Doch der Landkreis lehnte den Antrag ab. Begründung: Keiner der bisher registrierten Unfälle seien auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen. Ein Abweichen von der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h dürfe nur angeordnet werden, wenn eine besondere Gefahrenlage wie z.B. starkes Gefälle, enge Kurven, ein unübersichtlicher Fahrbahnverlauf oder eine schmale Fahrbahn in Verbindung mit hohem Fußgängeraufkommen, vor allem von besonders schutzbedürftigen Personen gegeben sei oder auch ein unzureichender Gehwegausbau. "Aus Sicht des Landkreises liegen keine dieser besonderen Umstände hier vor", ist Adamczak fassungslos. "Bei dieser Haltung des Kreises kommt das Blut in Wallung. Reden wir von derselben Kreuzung?" In der Tat kommen gleich mehrere der vom Landkreis aufgezählten Voraussetzungen für die Kreuzung in Betracht.
"Muss tatsächlich erst ein Unfall mit einem Kind passieren, damit die Kreisverwaltung und an der Spitze der Landrat aus ihrer Schlafposition in die Senkrechte kommen?"
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