Blaulicht
Oberlandesgericht bestätigt Stader Beschluss: Rigo Gooßen bekommt sein Geld zurück
tk. Stade. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat einen Beschluss des Landgerichts Stade bestätigt, dass Rigo Gooßen und weiteren Beschuldigten die von der Staatsanwaltschaft Stade festgesetzten 700.000 Euro eingezogenes Vermögen zurückzugeben sind. "Den Beschluss des OLG müssen wir akzeptieren", sagt Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade. Rechtsmittel können dagegen nicht eingelegt werden. Aus dieser Niederlage der Staatsanwaltschaft zu schlussfolgern, dass...