Blaulicht
Urteil gegen Feuerteufel von Bütlingen ist rechtskräftig
thl. Lüneburg. Das Urteil gegen den Feuerteufel von Bütlingen von Mai dieses Jahres ist rechtskräftig. Der mittlerweile 18-jährige Feuerwehrmann muss wegen schwerer Brandstiftung und Brandstiftung in jeweils drei Fällen für sechs Jahre ins Gefängnis. Eine von der Verteidigung eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) verworfen. Das teilt das Landgericht Lüneburg mit. Der zur Tatzeit 17-Jährige hatte im September 2013 in der Elbmarsch Angst und Schrecken verbreitet, als innerhalb...