Betriebsunterbrechung: Versicherer zahlen nur einen Bruchteil der vereinbarten Summe
Gastronomen droht eine Deckungslücke
os. Buchholz. Vielen Gastronomen droht wegen der Corona-krise ein böses Erwachen: Die Versicherer weigern sich, Leistungen aus Betriebsunterbrechungsversicherungen auszuzahlen, die die Gastronomen abgeschlossen haben. Zur Begründung führen die Versicherer an, dass hier nur Sachschäden am Gebäude versichert wären. "Stattdessen wird Gastronomen suggeriert: Auch wenn der Betrieb wegen des Infektionsschutzgesetzes auf behördliche Verfügung hin geschlossen wird, wäre der Gastronom ausreichend...