Gerichtsurteil

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Panorama
Schottergärten sind laut niedersächsischer Bauordnung unzulässig. Jetzt können Kommunen dagegen vorgehen | Foto: Arbeitskreis Naturschutz

Niedersachsen
Urteil zum Verbot von Schottergärten vom obersten Gericht

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat jetzt das zuvor ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover gegen Schottergärten bestätigt. Demnach dürfen in Niedersachsen die jeweils zuständigen Behörden mit Kies und Steinplatten versiegelte Flächen verbieten und sogar deren komplette Beseitigung anordnen. In der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sind diese "Steinwüsten" bereits seit 2012 untersagt. Unter Paragraf 9, Absatz 2 heißt es: „Die nicht überbauten Flächen...

  • Tostedt
  • 19.01.23
  • 1.612× gelesen
  • 1

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