Niedersachsen
Urteil zum Verbot von Schottergärten vom obersten Gericht

Schottergärten sind laut niedersächsischer Bauordnung unzulässig. Jetzt können Kommunen dagegen vorgehen | Foto: Arbeitskreis Naturschutz
  • Schottergärten sind laut niedersächsischer Bauordnung unzulässig. Jetzt können Kommunen dagegen vorgehen
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Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat jetzt das zuvor ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover gegen Schottergärten bestätigt. Demnach dürfen in Niedersachsen die jeweils zuständigen Behörden mit Kies und Steinplatten versiegelte Flächen verbieten und sogar deren komplette Beseitigung anordnen.

In der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sind diese "Steinwüsten" bereits seit 2012 untersagt. Unter Paragraf 9, Absatz 2 heißt es: „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.“ Doch viele Eigenheimbesitzer legen dennoch gerne Schottergärten an - als Gestaltungsmittel oder als günstige Alternative, um Unkraut einzudämmen. Aber Kommunen scheuen sich, gegen diese unnötige Form der Flächenversiegelung vorzugehen.

Insofern begrüßt der Landesvorsitzende des NABU Niedersachsen, Dr. Holger Buschmann, die jetzt getroffene Entscheidung: „Gerade in Zeiten, in denen die Themen Insekten- und Vogelsterben leider immer mehr zu unserer bitteren Realität werden, haben Schottergärten verheerende Auswirkungen: Sie führen immer zu einer Versiegelung der Böden und damit einhergehend zwangsläufig zu einem Verlust von Biodiversität. Regen kann nicht mehr versickern und fließt stattdessen unkontrolliert ab. Wildkräuter und heimische Pflanzen haben kaum noch eine Chance, zu gedeihen. Insekten finden keine Nahrung mehr und somit leiden auch Vögel und Fledermäuse Hunger. Es entsteht ein unaufhaltsamer Kreislauf.“

Schottergärten seien anders als oft angenommen auch nicht pflegeleichter als naturnahe Gärten. Denn die Steine müssten regelmäßig gereinigt werden, wofür wiederum schädliche Chemikalien zum Einsatz kämen oder viel Wasser verbraucht werde.

„Echte Steingärten“ hingegen, bei denen nur stellenweise Kies und Splitt eingebracht werden, stellten einen optimalen Standort für trockenheitsverträgliche oder an die Gebirgsflora angepasste Pflanzen sicher. Felssteine böten zwischen ihren Ritzen ideale Brutplätze für solitäre Bienen sowie Schutz und Lebensraum für zahlreiche weitere Insekten oder Eidechsen.

Tipps für naturnahe Gärten gibt der NABU Niedersachsen in seiner Broschüre „Gartenlust – für mehr Natur im Garten". Sie ist gegen Einsendung von vier Briefmarken zu 85 Cent erhältlich beim: NABU Niedersachsen, Stichwort ‚Gartenlust‘, Alleestr. 36, 30167 Hannover.

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Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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