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Freie Fahrt ab 1. März planen
Moped, E-Scooter und S-Pedelecs brauchen neues Versicherungskennzeichen
Grün ist die Farbe des Jahres: Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem blauen ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören zum Beispiel Mofas, Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Ein korrektes Kennzeichen ist wichtig. Ohne erlischt der Versicherungsschutz und man...