Urteilsbegründung ist jetzt da
Rübker Straße: Planungsmängel können behoben werden
Darf die Rübker Straße (Kreisstraße 40) als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Buxtehude ausgebaut werden? Über diese Frage hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in zweiter Instanz zu entscheiden. Anfang Dezember gab es ein Urteil, zu dem bisher nur der Tenor vorlag: Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises zum Ausbau der K40 ist "rechtswidrig und nicht vollziehbar". Seit dem heutigen Montag (5. Februar) liegt endlich die Urteilsbegründung vor. Auf 49 Seiten legen die...