Urteilsbegründung ist jetzt da
Rübker Straße: Planungsmängel können behoben werden
Darf die Rübker Straße (Kreisstraße 40) als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Buxtehude ausgebaut werden? Über diese Frage hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in zweiter Instanz zu entscheiden. Anfang Dezember gab es ein Urteil, zu dem bisher nur der Tenor vorlag: Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises zum Ausbau der K40 ist "rechtswidrig und nicht vollziehbar". Seit dem heutigen Montag (5. Februar) liegt endlich die Urteilsbegründung vor. Auf 49 Seiten legen die Lüneburger Richter dar, wie sie zu ihrer Entscheidung gekommen sind. Ohne jetzt auf alle Details aus der Urteilsbegründung einzugehen - so viel steht fest: Anders als in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Stade wurden die Planungen nicht komplett aufgehoben. Das vom Landkreis befürchtete endgültige Aus für die K40 als Buxtehuder A26-Zubringer ist damit offenbar vom Tisch.
Landkreis gibt noch keine Bewertung des Urteils ab
"Wir haben das schriftliche Urteil heute über unsere Anwaltskanzlei erhalten", erklärt Landkreis-Sprecher Daniel Beneke in einer ersten Stellungnahme. „Unter Beteiligung der zuständigen Fachämter werden wir das Papier jetzt auswerten. Außerdem werden wir, wie angekündigt, einen Termin mit Vertretern der Hansestadt Buxtehude abstimmen, um eine gemeinsame Bewertung des Urteils und eine Abstimmung der weiteren Schritte vornehmen zu können.“
Hausaufgaben für die Planer in der Kreisverwaltung
Trotz des Teilerfolgs dürfte im Stader Kreishaus nicht unbedingt Jubel aufkommen. Das OVG hat dem Landkreis jetzt sozusagen eine Hausaufgabenliste auferlegt, die abgearbeitet werden muss. Dabei geht es um wesentliche Teilbereiche der Planungen, die u.a. einen Ausbau der Rübker Straße zu einer sieben Meter breiten Straße mit einer zweispurigen Fahrbahn vorsehen - flankiert von drei Meter hohen Lärmschutzwänden. Parallel zu diesen Wänden sind dahinter sogenannte Anliegerstraßen vorgesehen, über die die jeweiligen Grundstücke erreicht werden können. Bisher sind die Grundstücke direkt an die Rübker Straße angebunden.
Mehrere Fehler in der Abwägung
Auch das Oberverwaltungsgericht sieht wie das Stader Verwaltungsgericht im ersten Verfahren im Jahr 2019 sogenannte Abwägungsfehler beim Planfeststellungsbeschluss. Das bedeutet letztlich, dass bei den Planungen Alternativen und Einwände von Anliegern nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Man habe "insbesondere Mängel bei der Planung der vorgesehenen Anliegerstraßen, eine unzureichende Berücksichtigung der Lärmbelastung und der Vorhaben bedingten Kosten sowie Fehler im Rahmen der Begutachtung der Variantenwahl durch die Behörde festgestellt", schreiben die Lüneburger Richter.
Chance, Planungen zu korrigieren
Die festgestellten Mängel würden allerdings nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, sondern nur zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und seiner Nichtvollziehbarkeit führen, so das OVG. Es sei nicht auszuschließen, "dass die aufgezeigten Mängel durch eine Planergänzung oder ein ergänzendes Verfahren behoben werden könnten". Das bedeutet: Der Landkreis hat jetzt die Chance, Korrekturen vorzunehmen und das Verfahren neu auf den Weg zu bringen. Buxtehude bleibt die Option einer Autobahnauffahrt also weiter erhalten. Wann diese realisiert werden kann, steht aber weiter in den Sternen. Es dürften erneut einige Jahre ins Land gehen. Wer sich keinen Illusionen hingeben will, sollte davon ausgehen, dass Buxtehude erst gegen dieses Jahrzehnts an die A26 angebunden wird.
Die Lüneburger Richter haben keine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Bürgerinitiative Rübker Straße hatte angekündigt, notfalls zur höchsten Instanz zu prozessieren. Gegen die Nichtzulassung kann allerdings innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
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