Tiny Houses sind in Baugebieten kaum genehmigungsfähig
Klein ist ökologisch gut, wird aber ausgebremst
(tk). Der Spruch "small ist beautiful" (klein ist schön) stimmt nicht, wenn es um das deutsche Baurecht geht. Minihäuser, sogenannte Tiny Houses, sind in normalen Wohngebieten kaum genehmigungsfähig. In Bebauungsplänen (B-Plänen), in denen im Detail geregelt ist, was erlaubt ist, kommen diese Minihäuschen meist nicht vor. Was wie Wahnsinn mit Methode wirkt: Sie sind zu klein, um in einem normalen Baugebiet erlaubt zu sein. Wohnen ist zu teuer geworden und der Flächenverbrauch soll aus...