Panorama
Keine Flinte für Schäfer Schmücker aus Winsen
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat am Dienstag die Klage von Berufsschäfer Wendelin Schmücker (Az.: 3 A 58/21) auf die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zum Erwerb und Führen einer Flinte im Kaliber zwölf sowie auf Erteilung einer entsprechenden Schießerlaubnis gegen Wölfe abgewiesen. Die Klage richtete sich gegen die Stadt Winsen, die entsprechende Anträge des Klägers auf Erteilung der Erlaubnisse abgelehnt hatte. Hintergrund für die Anträge war, dass Wölfe in der...