Wistedt
Autofahrer spielt "wilde Sau" und zerfetzt Gelbe Säcke
bim. Wistedt. Die Anwohner der B75 in Wistedt waren entsetzt, als sie Mittwochmorgen auf die Straße blickten: Die zur Abholung am Abend zuvor bereitgestellten Gelben Säcke waren zerrisen, der darin enthaltene Müll wild in der Landschaft verteilt. "Es sah aus wie ein Schlachtfeld", klagt ein Anwohner. Wie Augenzeugen dem WOCHENBLATT berichten, soll ein Autofahrer ab ca. 22.45 Uhr zwischen dem Ortseingang aus Richtung Königsmoor und der Straße Am Brink "wilde Sau" gespielt haben und im Zickzackkurs die an der Straße stehenden Säcke zerfetzt haben.
Auch wenn zum Glücks durch die unsinnige Aktion niemand zu Schaden gekommen ist und Landkreis und Samtgemeinde keine Antwort darauf haben, wie in einem solchen Falle eine Bestrafung des Autofahrers aussehen könnte, sieht Tostedts Samtgemeinde-Bürgermeister Dr. Peter Dörsam darin durchaus eine Straßenverkehrsgfährdung. "Unabhängig von einer juristischen Bewertung sehe ich da ein Gefahrenpotenzial, wenn sich ein Autofahrer erschreckt, dem eine Folie vor die Windschutzscheibe fliegt, man ins Schleudern gerät oder sich an einer stabileren Plastikverpackung den Reifen beschädigt", sagt er auf WOCHENBLATT-Anfrage.
Das Problem: Für die Gelben Säcke, die im Auftrag des Landkreises Harburg durch die Dualen Systeme eingesammelt werden, ist bis zu deren Abholung der jeweilige Eigentümer verantwortlich.
Duale Systeme wehren
sich gegen Gelbe Tonne
Da die Säcke auch schon mal bei Wind durch die Gegend gewirbelt oder von Tieren aufgerissen werden, hatten sich 44,3 Prozent von 10.611 Landkreisbewohnern, die sich zwischen August und September vergangenen Jahres an einer anonymen Online-Umfrage beteiligten, für die Einführung einer stabilen Gelben Tonne ausgesprochen. Laut Kreistagsbeschluss vom Oktober 2021 sollten daher die Dualen Systeme verpflichtet werden, ab Januar 2023 die Leichtverpackungen über eine Gelbe Tonne zu sammeln. Dagegen haben drei Duale Systeme (Der Grüne Punkt, Zentek und Landbell) Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg erhoben. Bis zu einer Entscheidung des Gerichtes ruht das Verfahren, und bis auf Weiteres werden Leichtverpackungen weiter über die Gelben Säcke eingesammelt.
Klage der Dualen Systeme
Die Klage der Dualen Systeme gegen den Landkreis Harburg ist am 3. Januar 2022 beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingegangen (Az. 6 A 1/22).
Die Klägerin (Duale Systeme) begründet ihre Klage im Wesentlichen damit, dass die Rahmenvorgabe den satzungsmäßig festgeschriebenen Entsorgungsstandard des Beklagten (Landkreis Harburg) überschreite. Die Rahmenvorgabe erweise sich als unverhältnismäßig und auch im Übrigen als ermessensfehlerhaft.
Die Sache ist laut der Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts, Richterin Dr. Ines Meyer-Albrecht, noch nicht entscheidungsreif. Die Klage wurde im April 2022 begründet. Der Landkreis Harburg wurde nun zur Stellungnahme aufgefordert. Angesichts des in der zuständigen Kammer anhängigen Bestands (teilweise deutlich) älterer Verfahren, sei mit einer Entscheidung des Verfahrens im Laufe des Jahres voraussichtlich nicht zu rechnen.
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