Neue Regelung
Rehkitzretter dürfen verendete Wildschweine per Drohne suchen
Ab sofort dürfen Drohnen, die für die Rehkitzrettung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert wurden, auch für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) genutzt werden. Dazu hatte das BMEL die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) angewiesen, die entsprechende Förderrichtlinie zu ändern. Die Drohnen können nun auch für die Suche nach an der Seuche verendeten Wildschweinen eingesetzt werden.
Hintergrund:
Das BMEL-Förderprogramm von Drohnen zur Wildtierrettung läuft seit 2021. Gefördert werden Drohnen mit Wärmebildtechnik, die grundsätzlich auch für die Suche nach verendeten Wildschweinkadavern geeignet ist. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene.
In der Förderrichtlinie wurde nun der Einsatzzweck dahingehend erweitert, dass die geförderten Geräte auch zur Bekämpfung der ASP genutzt werden können. Die konkrete Ausgestaltung der Nutzung obliegt den Behörden vor Ort und den Rehkitzrettungsvereinen.
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