Tostedt
Wegerandpflege oder radikale Rodung - Untere Naturschutzbehörde prüft
Riesige Aufregung in Wistedt: Anwohner beschweren sich, dass nahe des Huthschen Wegs in der Wümmer Trift radikal Sträucher und Stauden auf den Stock gesetzt, die Pflanzen regelrecht gerodet wurden. Am kommenden Dienstag, 14. März, wird sich nun der Gemeinderat damit befassen (ab 19 Uhr, Grundschule Poststraße). Der Landkreis hat inzwischen mitgeteilt, dass sich die Fläche nicht im Naturschutzgebiet befindet, es aber nicht auszuschließen sei, dass gegen Paragraf 14 des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen wurde, also geschützte Pflanzen wie der Gagelstrauch beseitigt worden sind.
Problematische Zuordnung
der Zuständigkeiten
Allein anhand der Ortsbeschreibung hatte sich nach dem Hinweis der Anwohner zunächst nicht ermitteln lassen, wer nun eigentlich zuständig ist - die Gemeinde oder die Samtgemeinde Tostedt oder die Gemeinde Wistedt und ob die Fläche Teil des dortigen Naturschutzgebietes (NSG) ist.
Als das WOCHENBLATT in der Vorwoche bei der Samtgemeinde Tostedt nachfragte, war dort nichts bekannt. Wistedts Bürgermeister Sven Bauer erläuterte: "An der Wümmer Trift hat ein Anlieger den Graben gepflegt, die Gemeinde das Lichtraumprofil freischneiden lassen." Die Fläche liege nicht im NSG.
Grünen-Ratsherr Dr. Alexander Gröngröft hat nun eine entsprechende Anfrage an die Verwaltung gestellt - zur örtlichen Einordnung mit einem Luftbild als Anlage.
Grünen-Rathsherr
nennt es Naturzerstörung
"Durch Hinweise aufgebrachter Anwohner konnten wir feststellen, dass auf der Nordseite des Huthschen Weges im Bereich Tostedt Land auf rund 500 Metern vor Kurzem eine 'Pflege' des Wegrands durch den Bauhof stattgefunden hat, die als massive Naturzerstörung bezeichnet werden muss und gegen das Naturschutzrecht und gegen die Beschlüsse des Rates verstößt", schreibt er.
Der Bauhof habe Gebüsche, Hochstauden, Gräser neben der Straße bis auf die Bodenoberfläche abgeschlegelt - nicht nur am Straßenrand, sondern inklusive der Böschung bis an den angrenzenden Graben. "Alle Unterschlupfmöglichkeiten von Insekten, Vögeln, Igeln und anderen Säugern wurden grundlos zerstört. Die Maßnahme steht in krassem Widerspruch zu dem Ratsbeschluss vom März 2019, denn es wurden naturschutzrechtliche Belange nicht berücksichtigt, die Maßnahme ist nicht durch Gewährleistung der Verkehrssicherheit abgedeckt", so Gröngröft.
Naturschutzrechtliche
Belange berücksichtigen
Gemäß Ratsbeschluss müssen bei der Pflege von öffentlichen Wegen außerhalb bebauter Ortsteile naturschutzrechtliche Belange berücksichtigt werden. Die Pflege dürfe nur der Bauhof der Gemeinde oder von der Gemeinde beauftragte Unternehmen durchführen. Auch dürfe die Entfernung von Bewuchs nicht vor Ende der Brut- und Setzzeit am 15. Juli und müsse möglichst vor dem 15. September erfolgen.
Alexander Gröngröft will wissen, ob die Mitarbeiter des Bauhofs über die ungesetzlichen Handlungen aufgeklärt wurden und welche Maßnahmen der Bauhof unternehmen wird, um zukünftig solche Fehler zu vermeiden.
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