Ab 1. Juli
Freie Kabel-TV-Anbieterwahl wird zur Altersdiskriminierung
Kein Zwang mehr zum Kabel-TV und freie Anbieterwahl - mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs bezahlen Mieterinnen und Mieter ihren Kabel-TV-Anschluss ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung an ihren Vermieter, sondern direkt an den Telekommunikationsanbieter ihrer Wahl. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines entsprechenden Einzelvertrags. Das könne für Menschen ohne Internetanschluss aber zum Problem werden, sagt Seniorin Ingrid Freise aus Tostedt. Sie bezeichnet...