Ausweisung weiterer Naturschutzgebiete im Landkreis Harburg

- Detlef Gumz, Leiter der Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege beim Landkreis Harburg, erhielt viel "Prügel"
- hochgeladen von Bianca Marquardt
bim. Tostedt. Kann der eigene Wald und das eigene Grundstück wie bisher weiter bewirtschaftet und genutzt werden? Oder handelt es sich bei der Ausweisung der Naturschutzgebiete "Obere Wümmeniederung" und "Heidemoor bei Ottermoor" durch weitere Auflagen letztlich um schleichende Enteignung? Das beschäftigte rund 120 Interessierte, die sich in der Tostedter Grundschule über die geplante Neuausweisung der beiden Naturschutzgebiete (NSG) informierten. Rede und Antwort stand Detlef Gumz, Leiter der Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege beim Landkreis Harburg, der sich als Unterstützung aus seiner Abteilung Armin Hirt, Niels Vollmer und Jochen Heuser mitgebracht hatte.
Das Heidemoor bei Ottermoor steht seit 1978, die Obere Wümmeniederung seit 1986 unter Naturschutz. Beide Gebiete liegen im europäischen Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)Gebiet „Wümmeniederung“. Der Landkreis Harburg muss hier nun stärkere Schutzgebietsbestimmungen festsetzen, die den Anforderungen des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000" entsprechen und die Freistellung der in den Gebieten erlaubten Handlungen und Nutzungen präzisieren. In den neuen, europäischem Recht entsprechenden Schutzgebietsverordnungen werden zudem die notwendigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen konkretisiert.
Die Grenzen orientierten sich am FFH-Gebiet, der Grenzverlauf vorzugsweise an Flurstücken. Die FFH-Lebensraumtypen werden vollständig erfasst. "Die Fläche wird sich nur geringfügig vergrößern", erklärte Gumz.
Er wies noch einmal auf die Notwendigkeit der Sicherung der "Natura 2000"-Gebiete hin, die bereits 1992 von der EU beschlossen wurden. 2007 sei die Anerkennung der FFH-Gebiete im Landkreis Harburg durch die EU abgeschlossen gewesen und die sechsjährige Sicherungsfrist gestartet. Doch dann sei nichts mehr passiert, weshalb die Europäische Kommission im Februar 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund abgelaufener Sicherungsfristen eröffnet habe. Gumz machte deutlich, womit er und seine Kollegen noch immer zu kämpfen hätten: "Die Vorgängerregierung ging damit hausieren, alles über Vertragsnaturschutz machen zu wollen. Die EU sieht den Vertragsnaturschutz aber nur als Ergänzung, ansonsten reicht er nicht aus", so Gumz.
Und nun drängt die Zeit, denn bis Ende dieses Jahres müssen die Gebiete gesichert sein. "Ich will es rechtssicher und zeitgerecht über die Bühne bringen", so Gumz.
Neben dem Team im Kreishaus sind noch sieben externe Büros für die NSG-Ausweisung eingeschaltet, Kosten: rund 500.000 Euro.
Die genauen Karten sollen voraussichtlich ab der ersten Märzwoche im Kreishaus, in der Samtgemeinde Tostedt und der Stadt Schneverdingen öffentlich ausliegen. Dann beginnt das etwa neun Monate dauernde Beteiligungsverfahren, im Rahmen dessen die Behörden und die Bürger gehört werden. Detlef Gumz riet den Bürgern, zu schauen, welche Flächen ausgewiesen werden, welche Einschränkungen vorgenommen und wie diese begründert werden.
Anschließend werden die Bedenken und Anregungen beurteilt und eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die Verordnungskarte gegebenenfalls überarbeitet und schließlich von den politischen Gremien (Umweltausschuss, Kreisausschuss, Kreistag) beschlossen.


Redakteur:Bianca Marquardt aus Tostedt |
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