Maren Altmann wird Tostedts erste hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
bim. Tostedt. Maren Altmann aus Heidenau wird zum 1. Juli Tostedts erste hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Der Rat der Samtgemeinde hat sie jetzt einstimmig dazu berufen. Die 47-Jährige arbeitet bereits seit Anfang 2014 als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte. "Und das macht sie sehr gut", fasste Samtgemeinde-Bürgermeister Dr. Peter Dörsam die einhellige Meinung zusammen. Daher verzichtet die Samtgemeinde auch darauf, die Stelle auszuschreiben.
Maren Altmann ist verheiratet und hat zwei Kinder (19 und 20). Bis Juni ist sie noch als Schulsekretärin der Grundschule Todtglüsingen tätig.
In den vergangenen drei Jahren hat sie für ihr Ehrenamt Fortbildungen besucht und natürlich Erfahrungen im Amt gesammelt. Sie nahm regelmäßig an Ausschusssitzungen teil, sofern gleichstellungsrelevante Belange betroffen waren, und arbeitete eng mit der Personalabteilung der Samtgemeinde zusammen. Eine von Maren Altmanns Aufgaben ist es schließlich, auf gleiche Beschäftigungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten bei Frauen und Männern zu achten, sofern das möglich ist. Denn: "Im Kindertagesstätten-Bereich fehlen männliche Bewerber, der Bauhof hingegen ist männlich dominiert. Aber ich kann mir keine Bewerber schnitzen", erklärte Maren Altmann.
Sie wies auch auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Niedersachsen hin, nach der Gleichstellungsbeauftragte eine Mitwirkungsverpflichtung haben. Beschlüsse zu gleichstellungsrelevanten Themen wie Stellenbesetzungen, an denen eine Gleichstellungsbeauftragte nicht beteiligt werde, könnten unter Umständen für ungültig erklärt werden.
Maren Altmann begleitet außerdem u.a. den internationalen Treff, der kürzlich zehnjähriges Bestehen feierte, und organisiert jährlich das Weltfrauentagsfest. Das jüngste war mit 140 Frauen bestens besucht.
Bislang bot Maren Altmann Sprechzeiten nach Vereinbarung an. Ab Juli wird sie wöchentlich 19,5 Stunden im Rathaus sein, wenn sie nicht gerade Termine außer Haus wahrnimmt.
Hintergrund: Nach einer Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes im November 2016 müssen Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte beschäftigen. Bislang war die Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten an den Status einer Kommune (u.a. kreisfreie Stadt oder große selbstständige Stadt) und nicht an die Einwohnerzahl geknüpft, sodass bislang nur 55 der 450 niedersächsischen Kommunen zur Beschäftigung einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet waren. Das Land überweist der Samtgemeinde Tostedt dafür 19.000 Euro jährlich.
Übrigens: Ausgerechnet beim Thema Gleichstellung spielt Gleichberechtigung keine Rolle. Denn Gleichstellungsbeauftragte können in Niedersachsen nur Frauen werden.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.