Tostedt will finanzielle Anreize für Katzen-Kastration schaffen
bim. Tostedt. Auf dem Gebiet der Samtgemeinde Tostedt soll eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht eingeführt werden für wild lebende Katzen und solche, denen unkontrollierter freier Auslauf gewährt wird. Das hat jüngst der Umwelt- und Planungsausschusses der Samtgemeinde einhellig empfohlen. Bei einer Gegenstimme wurde auch den 6.000 Euro zugestimmt, mit denen Katzenhaltern ein finanzieller Anreiz zur Umsetzung gewährt werden soll, und der Begrenzung der Maßnahme auf zunächst zwei Jahre.
Jürgen Lürtzing vom Ordnungsamt stellte zu Beginn der Sitzung klar, dass die Verwaltungsvorlage etwas missverständlich formuliert sei. Denn ein reduzierter Kostensatz für die Kastrationen, den die Verwaltung mit den Tierärzten vor Ort vereinbart hatte, gilt ausschließlich für wild lebende, halterlose Katzen. Alle anderen Katzenhalter, deren Tiere Freigang haben, müssen die vollen Gebühren von ca. 80 bzw. 150 Euro bezahlen.
Um Katzenhaltern einen Anreiz zu bieten, will die Samtgemeinde die Kastration eines Katers mit 15 Euro und die einer Katze mit 25 Euro bezuschussen. Weil Katzen nicht meldepflichtig sind, ist nicht bekannt, wieviele Katzenhalter von dem Angebot Gebrauch machen werden. Zunächst sollen dafür 6.000 Euro außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
„Katzen haben eine hohe Geburtenrate und kaum natürliche Feinde. Wir haben wirklich ein Problem damit“, so Lürtzing. Durch die steigende Anzahl an Katzen erhöhe sich auch die Gefahr der Ansteckung, u.a. durch Katzenaids und Katzenschnupfen, wodurch viele Tiere verenden würden.
Die Samtgemeinde hat weiterhin eine Zusage des Vereins „Vier Pfoten“, der rund 5.000 Euro zur Verfügung stellen will, um eingefangene Streunerkatzen in Zusammenarbeit mit dem Tierheim Buchholz bzw. den örtlichen Tierärzten zu kastrieren und zu kennzeichnen.
Auf Anfrage von Burkhard Allwardt (fraktionslos) erklärte eine Tierärztin den Unterschied zwischen Sterilisation und Kastration. Bei einer Sterilisation würden bei Katzen die Eileiter, bei Katern die Samenleiter verschlossen, durchtrennt oder entfernt. Die Tiere seien dann zwar unfruchtbar, aber immer noch rollig und würden weiterhin herumstreunen. Bei einer Kastration würden den Tieren die „Keimdrüsen“ - bei Katern die Hoden und bei Katzen die Eierstöcke - entfernt.
Wild lebende Katzen zu chippen, mache keinen Sinn, da ja kein Halter im Haustierregister eingetragen wird, erklärte die Tierärztin. Sinnvoller sei es, diese Tiere zu tätowieren.
Bisher gibt es eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht nur in den Samtgemeinden Hollenstedt und Elbmarsch. Ob diese dort erfolgreich ist, wurde in der Sitzung nicht gesagt.
Samtgemeinde-Bürgermeister Dr. Peter Dörsam hat die Hoffnung, dass dank der Kennzeichnung weniger Katzen im Tierheim landen. Durch das Registrieren von Katzen sei es künftig zudem möglich, Fundtiere, die im Buchholzer Tierheim abgegeben werden, schneller ihrem Eigentümer zuzuordnen und zurück zu geben.
Uwe Quante vom Arbeitskreis Naturschutz (AKN) Tostedt wies auf ein weiteres Problem streunender Katzen hin. Demnach gebe es in Deutschland ca. zwei Millionen Straßenkatzen und ca. 13 Millionen Hauskatzen, die nach Angaben eines Ornithologen von der Vogelwarte am Max-Planck-Institut in Radolfzell pro Jahr rund 50 Millionen Vögel töten würden. „Es gibt auch Stimmen, die deshalb eine Katzensteuer oder ökologische Ausgleichsmaßnahmen fordern“, so Quante. Katzen zu kastrieren und zu kennzeichnen sei zumindest ein guter Ansatz. Das sah auch Reinhard Riepshoff (Grüne) so.
Sven Bauer (Wählergemeinschaft Wistedt, WGW) stand dem Thema insgesamt skeptisch gegenüber: „Katzenhalter zahlen keine Katzensteuern und sollen auch noch einen Zuschuss kriegen. Ich sehe keine Notwendigkeit, dass die Samtgemeinde Kosten trägt für Leute, die sich Katzen anschaffen.“
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