Winsen
Freispruch wegen Notwehr
Versuchter Totschlag - so lautete der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft, dem sich am Donnerstag ein 20-jähriger Winsener vor dem Landgericht Lüneburg stellen musste. Der Prozess endete mit einem Freispruch.
Dem gebürtigen Rumänen wurde vorgeworfen, im Juni vergangenen Jahres am Bahnhof Winsen einen Mann mit einem Faustschlag niedergestreckt zu haben, als dieser versuchte, ihm das Handy wegzunehmen. Nachdem der mutmaßliche Täter bereits regungslos am Boden lag, sollte der 20-Jährige ihm noch einen Tritt gegen den Kopf verpasst haben. Dadurch habe der Kontrahent erhebliche Verletzungen erlitten und habe vor Ort sogar reanimiert werden müssen, hieß es in der Anklageschrift.
Der Angeklagte ließ gleich zu Prozessbeginn eine Einlassung durch seinen Verteidiger verlesen. Demnach habe ihn der mutmaßliche Räuber plötzlich von hinten geschubst und dabei versucht, nach dem Handy des 20-Jährigen zu greifen. Es sei zu einer kurzen Rangelei und einem Wortgefecht gekommen. Dann habe er dem Angreifer, der größer und kräftiger war als er, einen Faustschlag versetzt. Daraufhin sei der mutmaßliche Räuber gegen ein Geländer getaumelt, habe aber gleich wieder angreifen wollen. Um sich zu verteidigen und nicht Gefahr zu laufen, bei dem Angriff auf die Gleise zu fallen, habe er dem Angreifer einen Tritt gegen die Brust verpasst. Daraufhin sei dieser zu Boden gegangen und liegen geblieben.
War also alles nur Notwehr? Diese Frage musste das Gericht klären. Wenig dazu bei trug allerdings die Aussage des ersten Zeugen. Dieser sagte nämlich aus, dass der mutmaßliche Räuber eigentlich das Opfer sei. Dieser habe telefoniert und sei von dem Angeklagten aufgefordert worden, ihm das Handy zu geben. Auch habe der Angeklagte auf den am Boden liegenden Mann eingetreten. Ansonsten hatte der Zeuge zahlreiche Erinnerungslücken. Erst die weiteren Zeugen brachte Licht ins Dunkle und stützen die Aussage des Angeklagten, sodass das Gericht auf Notwehr erkannte und den 20-Jährigen freisprach.
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