Haftstrafen für notorische Ladendiebe

thl. Winsen. "Ich gehe nicht davon aus, dass Sie bessere Menschen werden. Aber immerhin können Sie in der Zeit, in der Sie im Gefängnis nicht klauen gehen." Deutliche Worte fand der Richter am Winsener Amtsgericht gegen zwei Rumänen, die wegen Ladendiebstahls angeklagt waren und nun für acht bzw. zehn Monate ins Gefängnis müssen. Ein dritter Angeklagter erhielt fünf Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Das Trio wurde vergangene Woche mit zwei weiteren, allerdings unbekannt gebliebenen Mittätern dabei erwischt, wie sie einen vollgepackten Einkaufswagen ohne Bezahlung aus einem Supermarkt in Seevetal schieben wollten. Wert des Diebesgutes: rund 200 Euro. Dem Marktleiter und einem Mitarbeiter gelang es, zwei der Ganoven festzuhalten, ein dritter wurde im Rahmen der Fahndung von der Polizei geschnappt. Um die Tat auch zu sühnen, wurde das Trio in die sogenannte Hauptverhandlungshaft genommen. Diese darf laut Strafprozessordnung bis zu einer Woche andauern und kann angewendet werden, wenn es Hinweise gibt, dass der Angeklagte sich dem Verfahren entziehen könnte.
Wird ein solcher Ladendiebstahl in der Regel eigentlich nur mit einer Geldstrafe sanktioniert, kam es für die Angeklagten diesmal richtig dick. Denn im Bundeszentralregisterauszug fanden sich zahlreiche Eintragungen über Diebstähle quer durch Europa. Verurteilungen gab es u.a. in Wien, Turin, Paris und Frankfurt. "Das zeigt, dass eine Geld- oder Bewährungsstrafe nicht ausreicht", so der Richter. Und damit die beiden Rumänen ihre Haftstrafe auch absitzen können, wurden sie noch im Gerichtssaal verhaftet.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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