Schöffe "stoppt" Missbrauchs-Prozess

thl. Lüneburg. Droht der Prozess gegen einen Seevetaler (33) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu platzen? Die 1. Große Jugendkammer am Lüneburger Landgericht hat den Prozess jetzt überraschend ausgesetzt. Grund waren zum einen Terminprobleme für die Zeugenvernehmungen. Hauptgrund war aber ein Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen, der vom Gericht stattgegeben wurde.
Seit mehreren Wochen muss sich der Seevetaler vor Gericht verantworten, weil er den siebenjährigen Sohn und die zehnjährige Tochter seines besten Freundes in dessen Haus in Winsen missbraucht haben soll (das WOCHENBLATT berichtete). Als jetzt im Saal die Videovernehmung des Jungen abgespielt wurde, griff ein Schöffe zu seinem Handy und beschäftigte sich mit dem Gerät. Damit habe er sich nicht auf die Hauptverhandlung konzentrieren können und in einem bedeutenden Teil davon externe Konversation vorgenommen, begründete der Verteidiger des Angeklagten den Befangenheitsantrag. Der Schöffe gab an, er habe lediglich seinen Terminkalender kontrolliert. Auch die Anwältin der Nebenklage unterstützte den Mann. Die Vernehmung des Jungen sei durch "minutenlanges Schweigen gekennzeichnet", sodass der Schöffe nichts verpasst haben könne, so die Einlassung.
Trotzdem wurde der Prozess ausgesetzt. Grund: "Beim Griff zum Handy kommt es nicht darauf an, was mit dem Gerät gemacht wird, sondern welcher Eindruck entsteht", wies der Richter auf eine aktuelle Rechtsprechung des BUndesgerichtshofes (BGH) hin. Die obersten Richter hatten ein Urteil des Landgerichts Frankfurt aufgehoben, weil in dem Verfahren eine Richterin während einer Zeugenvernehmung ihr Handy privat nutzte. Damit sei eine Grenze überschritten, die die Besorgnis der Befangenheit begründe.
Wann der Prozess in Lüneburg weitergeht, ist derzeit noch offen.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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