Verfügung der Bundespolizei
(thl). Anlässlich des Fußball-Bundesligaspiels Werder Bremen gegen den Hamburger SV am Sonntag, 16. April, hat die Bundespolizeidirektion Hannover eine Allgemeinverfügung erlassen, die in sämtlichen Reisezugverbindungen zwischen den beiden Städten gilt. Demnach ist es verboten, Glasflaschen und Dosen, pyrotechnische Gegenstände, Vermummungsgegenstände sowie Schutzbewaffnung in den Zügen und Bahnhöfen mitzuführen oder zu benutzen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro geahndet. Die Verfügung ist gültig von 9 bis 14.30 Uhr sowie von 17.30 Uhr bis 21.30 Uhr.
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