Schlag gegen rechtsextremes Musiknetzwerk
"Volksverhetzung gehört in keine Playlist"
Der Zentralen Kriminalinspektion (ZKI) Oldenburg und der Generalstaatsanwaltschaft Celle ist ein Schlag gegen ein rechtsextremes Musiknetzwerk gelungen. Zwölf Beschuldigte im Alter von 36 bis 59 Jahren sollen Musik mit menschenverachtenden, antisemitischen und volksverhetzenden Texten produziert und vertrieben haben. Gegen den 34-jährigen mutmaßlichen Rädelsführer aus Bardowick (Landkreis Lüneburg) wurde ein Haftbefehl vollstreckt.
Mit Unterstützung zahlreicher Einsatzkräfte anderer Behörden durchsuchten Ermittler der ZKI Oldenburg am Donnerstag drei Objekte in Niedersachsen (in Bardowick, Salzgitter und im Kreis Cloppenburg) sowie weitere Liegenschaften in Hamburg, Berlin, Thüringen, Baden-Württemberg,Rheinland-Pfalz und auf Mallorca. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle führt ein Ermittlungsverfahren u.a. wegendes Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Im Kern geht es um die Produktion sowie den nationalen und zum Teil internationalen Vertrieb von strafrechtlich relevanter, volksverhetzender rechtsextremer Musik durch eine bundesweit agierende Tätergruppierung, deren Mitglieder größtenteils der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind.
Das Amtsgericht Celle hat außer gegen den 34-Jährigen aus Bardowick gegen vier mutmaßliche Mitglieder der Kerngruppe Vermögensarreste in unterschiedlicher Höhe angeordnet. Der vermutliche Erlös aus den Plattenverkäufen wird nach derzeitigem Stand der Ermittlungen auf 199.000 Euro geschätzt.
Polizeipräsident Johann Kühme: "Hier wurde Musik statt zur Unterhaltung als politisches Instrument für menschenfeindliche Ideologien missbraucht. Volksverhetzung gehört in keine Playlist und Hass darf sich nicht ermarkten!"
Der Leiter der Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Leitender Oberstaatsanwalt Martin Appelbaum, betonte die große Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die von den volksverhetzenden, antisemitischen und ausländerfeindlichen Inhalten der Tonträger ausgehe: "Damit sollten gezielt junge Menschen angesprochen werden, auf die rechtsradikal-propagandistisch eingewirkt werden soll. Diesen Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, müssen die Strafverfolgungsbehörden mit allem Nachdruck - wie heute geschehen - entgegenwirken."
Bei den Durchsuchungen wurden mehrere zehntausend Tonträger (CDs und Schallplatten), zahlreiche elektronische Kommunikationsmittel (Smartphones und Notebooks) und Speichermedien, ein fünfstelliger Bargeldbetrag sowie schriftliche Unterlagen sichergestellt. Die Auswertungen dauern an.
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