Deutschland bewaffnet sich - Immer mehr Bürger beantragen den "Kleinen Waffenschein"

Wer eine Schreckschusswaffe tragen möchte, benötigt einen "Kleinen Waffenschein" | Foto: archiv bim
  • Wer eine Schreckschusswaffe tragen möchte, benötigt einen "Kleinen Waffenschein"
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(thl). Ist es die Angst vor Überfällen auf offener Straße? Will man sich vor Einbrechern schützen? Oder ist es gar Angst vor Terroristen? Immer mehr Bürger beantragen bei ihrer zuständigen Behörde den sogenannten „Kleinen Waffenschein“, mit dem das Tragen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit legalisiert wird.
Deutschland rüstet auf und bewaffnet sich - auch in den Landkreisen Harburg und Stade. In der Stadt Winsen wurden allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres rund 60 Anträge bearbeitet und genehmigt. Das sind gut fünfmal mehr als im gesamten Jahr 2015. Noch drastischer ist der Anstieg in der Stadt Buchholz: Dort sind in diesem Jahr bereits 170 Anträge für einen „Kleinen Waffenschein“ eingegangen. In den vergangenen Jahren lag die Zahl bei etwa 20.
Nicht viel anders sieht es in Stade und Buxtehude aus. Nach 14 Anträgen im Jahr 2014 und 19 im vergangenen Jahr, gibt es dieses Jahr bis Ende Mai in Stade bereits 63 Anträge, dieselbe Anzahl wie in Buxtehude.
Der „Kleine Waffenschein“ wurde mit dem neuen Waffengesetz (WaffG) eingeführt, das am 1. April 2003 in Kraft trat. Die Voraussetzungen für den „Kleinen Waffenschein“ sind identisch mit denen des vollwertigen Waffenscheins, allerdings muss der Antragsteller kein „Bedürfnis“, keinen Sachkundenachweis und keine Haftpflichtversicherung nachweisen. Der Antragsteller muss lediglich „zuverlässig“ und „persönlich geeignet“ sein, das bedeutet, er darf u.a. keine Vorstrafen außer einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen vorweisen, nicht alkohol- oder drogenabhängig und nicht unter 18 Jahre alt sein.
Die Polizei ist wenig erfreut über die private „Aufrüstung“. Mit der vermeintlich höheren subjektiven Sicherheit und der Waffe in der Hand kann eine Situation durchaus leichter eskalieren. Hinzu kommt: Die meisten Menschen sind im Umgang mit Waffen nicht geschult. Auch Schreckschuss- oder Reizstoffwaffen können lebensbedrohliche Verletzungen verursachen.

Info Kleiner Waffenschein:
Der so genannte Kleine Waffenschein wurde mit dem neuen Waffengesetz (WaffG) vom 11. Oktober 2002 eingeführt, das am 1. April 2003 in Kraft trat. Die Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein sind identisch mit denen des vollwertigen Waffenscheins, allerdings muss der Antragsteller kein Bedürfnis, kein Sachkundenachweis und keine Haftpflichtversicherung nachweisen. Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:
- keine Vorstrafen außer höchstens einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen
- fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
- Mindestalter 18 Jahre
- keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
- körperliche und geistige Eignung

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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