Muss Gröning jetzt doch ins Gefängnis?
(thl). Ex-KZ-Aufseher Oskar Gröning muss möglicherweise in Kürze seine Haftstrafe antreten. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Hannover hat ein Amtsarzt die grundsätzliche Haftfähigkeit des 95-Jährigen festgestellt. Vorausgesetzt, dass die medizinische und pflegerische Betreuung des Seniors gewährleistet ist.
Oskar Gröning, auch der Buchhalter von Auschwitz genannt, war im Juli 2015 vom Lüneburger Landgericht wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er durch sein Wirken die Tötungsmaschenerie der Nazis unterstützt habe.
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