Verwaltungsgericht Lüneburg verhandelt sechs Klagen
Prozess um Heidewasser: Wie viele Liter Wasser dürfen gefördert werden?

Die Gegner der Wasserfördermenge befürchten ein Austrocknen der Heidelandschaft
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thl. Lüneburg. Wie viel Wasser darf Hamburg Wasser aus der Heide fördern? Um diese Frage geht es seit Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Dort werden nach jahrenlangem Streit insgesamt sechs Klagen gegen den Landkreis Harburg verhandelt. Dieser hatte 2019 als Genehmigungsbehörde Hamburg Wasser im April statt einer beantragten Bewilligung für die Wasserförderung nur eine "gehobene Erlaubnis" erteilt, die bis 2049 gilt. Die Folge: Hamburg Wasser, das mit dem Heidewasser in Altona, Eimsbüttel und St. Pauli rund 13 Prozent des Wasserbedarfs der Hansestadt deckt, darf statt 18,4 Millionen Kubikmeter im Mittel nicht mehr als 16,1 Millionen Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr über sein Werk in Nindorf bei Hanstedt fördern. Die beantragten 18,4 Millionen Kubikmeter pro Jahr sind zwar zwischendurch möglich, in der Gesamtbetrachtung am Ende der Laufzeit darf die Gesamtmenge aber nicht die Genehmigungsmenge übersteigen. Übersetzt: Fördert Hamburg Wasser ein Jahr mehr Wasser, muss es im nächsten Jahr auf die Bremse treten.
"Zu wenig", sagt der Hamburger Versorger, der sich eine schwieriger zu widerrufene Bewilligung wünscht, um seinem Versorgungsauftrag gerecht zu werden. "Zu viel", sagen dagegen drei Privatpersonen, der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz und die Klosterkammer Hannover. Letztere führen die Klimaerwärmung und die zunehmend trockenen Sommer als Grund an, warum das Heidewasser mittlerweile zu einem hart umkämpften Gut geworden ist und sie Hamburg Wasser, als zweitgrößtem kommunalem Versorger Deutschlands, den Hahn weiter zudrehen wollen. Die Kläger befürchten, dass aufgrund der Wasserfördermenge die Heide und Wälder austrocknen könnten. Der Landkreis Harburg teilt diese Befürchtungen, will die Fördermenge aber nicht reduzieren.
Schon seit Jahren machen Umweltschutzverbände mobil gegen die Förderung des Grundwassers, das sich zwar immer wieder erneuert, aber eben nicht in den geförderten Mengen. Bereits 2013 wies der BUND darauf hin, dass Bäche und Flüsse im Landkreis zwischen vier und 21 Prozent weniger Wasser im Unterlauf haben als vor Beginn der Förderung. Dieser Einwand wurde auch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2016 erhoben, wurde aber nicht berücksichtigt.
Jetzt der Prozess, der eigentlich schon viel früher begann. Denn seit zwei Jahren haben die Prozessbeteiligten umfangreiche Schriftsätze ausgetauscht und Fragen des Gerichts beantwortet. Aufgrund der Vielzahl der Klagen mit mehr als 30 Prozessbeteiligten hat das Verwaltungsgericht mit Richter Thomas Pump an der Spitze das Verfahren aus seinem Gebäude an der Adolph-Kolping-Straße in die Ritterakademie in der Innenstadt verlegt. Der Prozess begann mit vielen Formalitäten und juristischen Fragen, z.B. ob die Klosterkammer überhaupt klageberechtigt ist und ob die Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren 2019 überhaupt ausreichend beteiligt wurde.
Eine Rüge erteilte das Gericht der damaligen Bezirksregierung, die 2004 eine Fördergenehmigung für eine jährliche Menge von 25 Millionen Kubikmeter Wasser erteilte. "Damals gab es erhebliche Verfahrensfehler. Das macht man heute anders", so der Richter. Hintergrund ist die Frage, ob diese Genehmigung wieder vorläufig in Kraft treten würde, wenn das Gericht die jetzige Erlaubnis kippen würde.
Ob oder wie stark die Wasserförderung die Heide tatsächlich austrockne, sei schwierig zu beurteilen, machte Richter Pump deutlich. Immerhin befinde man sich im globalen Klimawandel. In ganz Niedersachsen gebe es Trockenschäden.
• Das Verwaltungsgericht will am kommenden Montag, 11. Oktober, seine Entscheidung in dieser Sache verkünden. Das WOCHENBLATT berichtet anschließend online sowie am kommenden Mittwoch in Print über den Prozessausgang.

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Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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