Winsen
CDU bringt Gesetzesentwurf zur Helfergleichstellung ein
Auf der Blaulichtkonferenz, die jüngst auf Einladung der SPD-Bundestagsabgeordneten Svenja Stadler in Winsen stattfand, hatten Mitglieder der DLRG bereits angedeutet, dass es eine Ungleich-Behandlung zwischen den Hilfsorganisationen gebe.
Auf diesen Zug ist jetzt CDU-Landtagsfraktion aufgesprungen und hat einen wegweisenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes, auch bekannt als „Helfergleichstellungsgesetz“, in der Landtagssitzung präsentiert.
"Der Einsatz während des Weihnachtshochwassers hat wieder einmal gezeigt, wie sehr wir auf die Hilfe der vielen freiwilligen Mitarbeiter des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste angewiesen sind", sagt der christdemokratische Abgeordnete André Bock aus Winsen. "Aktuell besteht eine Ungleichbehandlung zwischen den Freistellungsmöglichkeiten für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und denen, die im Katastrophenschutz oder erweiterten Rettungsdienst ehrenamtlich tätig sind. Dieser Zustand einer Zweiklassengesellschaft bei den ehrenamtlichen Helfern muss kurzfristig verändert und für die Ehrenamtlichen in den Rettungs- und Hilfsdiensten deutlich verbessert werden."
Der vorliegende Gesetzentwurf strebe eine Gleichstellung an, indem die Freistellungsregelungen aus dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz auf den Katastrophenschutz übertragen werden, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion weiter. Durch die Anpassungen würden Teilnehmer an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Personen, die durch niedersächsische Leitstellen oder Einsatzleitungen zur Unterstützung bei der Abwehr konkreter Gefahren alarmiert werden, von Lohnfortzahlungs- und Erstattungsansprüchen profitieren.
„Ich erwarte, dass diese Gesetzesänderung zu Mehrkosten für den Landeshaushalt führen wird. Die genaue Höhe der Kosten ist derzeit schwer abzuschätzen, wird aber im Bereich ähnlicher Initiativen in anderen Bundesländern verortet“, sagt Bock. "Insgesamt strebt die CDU-Fraktion mit diesem Gesetzentwurf eine gerechtere Behandlung aller ehrenamtlich Tätigen im Bereich des Katastrophenschutzes an und setzt sich nachdrücklich für die Anerkennung und Wertschätzung der unverzichtbaren Arbeit dieser engagierten Bürger ein.“
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