Erfahrungen mit der Datenschutzgrundverordnung
"Gilt die DSGVO nicht für Politiker?"

Die Datenschutzgrundverordnung führte zu großer Verunsicherung: Ein Kindergarten schwärzte die Kindergesichter auf den Erinnerungsfotos  | Foto: bim
  • Die Datenschutzgrundverordnung führte zu großer Verunsicherung: Ein Kindergarten schwärzte die Kindergesichter auf den Erinnerungsfotos
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(bim). Die vom EU-Parlament beschlossene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sorgt seit ihrem Inkrafttreten vor einem Jahr bei vielen Organisationen, Vereinen und Unternehmern für Verunsicherung. Das WOCHENBLATT fragte seine Leser nach ihren Erfahrungen mit der DSGVO. Hier zwei kuriose Beispiele:
Wolfgang Wenk aus Himmelpforten bekam kürzlich ein Schreiben einer Versicherung, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass zu einer Schadennummer xyz seine Adressdaten verarbeitet worden sind. "Dazu sind acht Seiten beigefügt worden mit allerlei Texten aus der Datenschutzverordnung und alle Stellen genannt, mit der die Versicherung Daten austauscht. Ich habe vorher nie mit dieser Versicherung zu tun gehabt und auch keinen Schadenfall gemeldet", so Wenk. Als er dort anrief, habe eine freundliche Dame ihm noch einmal erklärt, was schon in dem Schreiben stand. "Auf meine Frage, um welchen Schadenfall es sich denn handelt, gab sie die Auskunft: 'Das darf ich Ihnen nicht sagen wegen dem Datenschutz.'"
Wolfgang Wenk hat auch erlebt, wie Unternehmen die DSGVO umgehen. "Ich habe bei web.de ein kostenloses Postfach. Regelmäßig wurden mir web.de-Tipps zugesandt. Ich habe diese nach einer umständlichen Prozedur abbestellt und eine zeitlang war Ruhe. Jetzt bekomme ich wieder regelmäßig 'Angebote' (kostenlose Kreditkarte, Gleitsichtbrillen zum Nulltarif usw.) Ich wollte diese nervigen Angebote wieder abbestellen und stelle fest: 'Diesen Service können Sie nicht abbestellen, da er zum kostenlosen Postfach gehört und gemäß Geschäftsbedingungen damit fest verküpft ist.'"
Rüdiger Eisgruber aus Stelle berichtet: "Als Referent bin ich verpflichtet, nach einem Seminar die E-Mail-Adressen der Teilnehmer zu löschen. Ebenso darf ein Vermieter einer Ferienwohnung seinen Gästen keine Weihnachtsgrüße schreiben. Er muss bei Abreise die Daten löschen. Nun bekam ich am 25. Mai eine E-Mail von Frau Kramp-Karrenbauer. Woher hatte sie meine Daten und warum durfte sie die Anschrift verwenden? Ich bin kein CDU-Mitglied und habe der Partei nie geschrieben. Gilt die Datenschutzverordnung nicht für Politiker?"

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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