Hebelt eine Satzung ein Gesetz aus?

Symbolfoto: Feuerwehrmann in der Ausbildung | Foto: Pixelart/Pixelio
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thl. Winsen. Können sich die Winsener Feuerwehren mit einer einfachen Verabredung untereinander und einer Festschreibung in der Satzung über das Niedersächsische Brandschutzgesetz hinwegsetzen? Diese Frage stellen sich Mitglieder der Wehren, die gerne Weiterbildungen besuchen würden, dafür aber einen Teil ihres Jahresurlaubs opfern müssen. Hintergrund: Besucht ein Feuerwehrmann einen Lehrgang, muss ihn laut Brandschutzgesetz der Arbeitgeber dafür freistellen, bekommt aber auf Antrag von der zuständigen Kommune den gezahlten Lohn erstattet. In Winsen ticken die Uhren aber anders. Dort sind die Retter angehalten, für die Lehrgänge Urlaub zu nehmen. "Da gibt es in der einen oder anderen Familien schon mal Zoff, wenn ein ehrenamtlich Aktiver seinen halben Jahresurlaub für die Feuerwehr opfert", wissen Insider.
Handelt die Stadt Winsen damit rechtswidrig? "Ganz klar Nein", sagt Sprecher Theodor Peters. "Das Gesetz greift nicht, weil diese Vorgehensweise in der Satzung der Wehren festgeschrieben ist." Die Feuerwehrleute bekommen von der Stadt eine gewisse Summe als "Entschädigung" für die Lehrgangsbesuche gezahlt. Dieses sei seit 1995 Praxis. Damit wolle man eine Gleichbehandlung für alle Arbeitnehmer, Selbstständigen und Arbeitslosen schaffen, so Peters weiter.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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