Winsen
Verwaltung spricht sich gegen Bewohnerparkzone aus
Schlappe für die Gruppe CDU/FDP im Stadtrat Winsen. Im vergangenen Jahr hatte sie beantragt, dass die Verwaltung prüfen möge, ob die Einrichtung einer sogenannten Bewohnerparkzone den Parkdruck in der Stettiner Straße mindern könnte.
Gleich nach Bekanntwerden der Idee gab es in dem Bereich und im weiteren Umfeld erhebliche Diskussionen unter den Anwohnern, die dafür überhaupt kein Verständnis hatten. Von "Die Stadt will nur ihre Kasse füllen" bis hin zu "Die wollen einem Parteimitglied, das hier wohnt, nur einen Gefallen tun, damit es einen Parkplatz bei sich vor der Tür bekommt" hagelte es Kritik.
Jetzt setzt die Verwaltung der Idee ein Ende. "Eine zwingende Erforderlichkeit ist nicht gegeben und die Anordnung einer Bewohnerparkzone daher nicht zulässig", heißt es aus dem Rathaus. Grund: Die untere Verkehrsbehörde hat an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Zeiten die Parksituation in der Stettiner Straße und den umliegenden Straßen (Breslauer Straße, Kronsbruch, Im Saal, Schloßberger Straße, Leipziger Straße) überprüft. "Es ist richtig, dass der Parkdruck in den genannten Straßen relativ hoch ist. Jedoch parken hier fast ausschließlich Anwohner", erklärt Stadtsprecher Theodor Peters. "Denn anders als in der vorhandenen Bewohnerparkzone in der Innenstadt befinden sich in der unmittelbaren Umgebung keine Gewerbebetriebe oder andere Einrichtungen, deren Mitarbeiter ihre Fahrzeuge in den genannten Straßen abstellen." Die Folge: Bei den Überprüfungen wurden nahezu keine Parkverstöße festgestellt.
"Verkehrszeichen sind nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Da in den genannten Straßen fast ausschließlich Anwohnerinnen und Anwohner parken, würde die Einrichtung einer Bewohnerparkzone keine Änderung der aktuellen Situation herbeiführen", so Peters weiter. "Im Gegenteil, sie würde zudem einige Nachteile für die Anwohner mit sich bringen: Obwohl sich die Parksituation nicht verbessern würde, hätten sie durch die jährlich erforderliche Beantragung eines Bewohnerparkausweises zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises werden Gebühren von 30,70 Euro erhoben." Auch ein eventueller Zweitwagen könnte dann dort nicht mehr abgestellt werden, weil jeder Anwohner nur einen Parkausweis erhalten würde.
Das letzte Wort in dieser Sache hat jetzt die Politik.
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