Landkreis Harburg
Was passiert mit kriminellen Asylbewerbern?
thl. Winsen. Drei Asylbewerber werden dabei erwischt, wie unbezahlte Elektrogeräte im Wert von mehr als 1.000 Euro aus einem Supermarkt schleppen. Zwei Flüchtlinge werden festgenommen, weil sie unter falschen Namen Smartphones bestellten und die Ware nicht bezahlten. Zwei weitere werden vom Amtsgericht wegen versuchten Autoaufbruchs zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie bereits einschlägige Vorstrafen hatten.
Nur drei von mehreren Fällen, die in jüngster Zeit Schlagzeilen machten und leider Gottes alle Asylbewerber in ein falsches Licht rückt. Was passiert eigentlich mit diesen Kriminellen, die offenbar unter dem Deckmantel der Flucht nach Deutschland gekommen sind, um hier Straftaten zu verüben? Das WOCHENBLATT fragte bei der zuständigen Ausländerbehörde des Landkreises Harburg nach.
"Die Polizei teilt der Behörde die eingegangenen Strafanzeigen über die Personen mit. Gleiches gilt für das Gericht, wenn es ein Strafmaß verhängt hat", erklärt Sprecher Johannes Freudewald. Diese Meldungen würden weitergereicht an das Bundesamt für Flüchtlinge, um dort eine Beschleunigung des Asylverfahrens zu erreichen. "Bei schweren Straftaten kann auch eine sofortige Ausweisungsverfügung ausgestellte werden", so Freudewald. Das Problem: Die Entscheidung, ob eine Tat schwerwiegend ist, ist Ermessenssache der Behörde. Zudem können fehlende Identitätsnachweise oder bestehende Abschiebestopps in Kriegsländer dazu führen, dass die Täter hierbleiben können.
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