Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
Winsener Politik stellt Weichen für Energiespeicher von Windkraftflächen

In seiner jüngsten Sitzung hat der Verwaltungsausschuss (VA) der Stadt Winsen wieder einige Beschlüsse gefasst. Unter anderem wurden folgende Entscheidungen getroffen: 

- Derzeit läuft das Verfahren für die Änderung des Flächennutzungsplanes zugunsten neuer Windenergieflächen in Bahlburg, Pattensen und Scharmbeck. Um die in diesen Windparks künftig erzeugten Strommengen in die Hochspannungsleitung des Energieversorgers Avacon einzuspeisen, ist ein Umspannwerk mit Batterie-Energiespeichersystem geplant. Letzteres dient der Sicherung der fossilfreien Energieversorgung, minimiert das Risiko von Versorgungslücken und bildet daher einen wichtigen Baustein für die Energiewende. Die vorgesehene Anlagenfläche umfasst gut drei Hektar und liegt im Außenbereich von Luhdorf südöstlich der Winsener Landstraße. Für das Vorhaben bedarf es eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung eines „Sondergebietes Energiespeicher“. Der städtische Flächennutzungsplan soll parallel geändert werden und zukünftig hier „Flächen für Versorgungsanlagen Erneuerbare Energien“ zur Stromspeicherung und Verteilung darstellen. Der VA hat den Aufstellungsbeschluss für diese Bauleitplanung gefasst.

- Die Aldi-Filiale am Altstadtring soll neu errichtet werden. Geplant ist ein nach Nordosten verschobener Neubau auf dem jetzigen Betriebsgrundstück. Die Verkaufsfläche der neuen Filiale wird dabei von derzeit etwa 900 auf rund 1.300 Quadratmeter erhöht. Außerdem sollen insgesamt 85 Stellplätze gebaut werden. Die Bauleitplanung dafür setzt die Stadt beschlussgemäß fort. Durch einen städtebaulichen Vertrag, mit dem sich auch die Bauherrengemeinschaft eines geförderten Wohnbauvorhabens an anderer Stelle in Winsen als Kooperationspartner von Aldi verpflichtet, ist der Neubau an die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum gekoppelt. Auch dem Abschluss dieses städtebaulichen Vertrages stimmte der VA zu. 

- Der Neubau einer Grundschule in Stöckte soll im Sommer 2026 soweit fertiggestellt sein, dass ein Betrieb mit zwei Schulklassen möglich ist. Dadurch werden teure Übergangslösungen in Form von Raummodulanlagen an anderen Schulstandorten in Winsen vermieden. Der ambitionierte Projektablauf lässt sich nur realisieren, wenn die Auftragsvergabeverfahren ohne Zeitverlust abgewickelt werden. Um bei der anstehenden Vergabe der Tiefgründungsarbeiten nicht an die Sitzungstermine des an sich zuständigen VA gebunden zu sein und keine Zeit zu verlieren, wurde die Entscheidungszuständigkeit für diesen ausgeschriebenen Auftrag auf die Stadtverwaltung übertragen. Sie berichtet dem VA über die getroffene Vergabeentscheidung.

- Als eine Grundlage für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 empfahl der VA – wie zuvor der Planungsausschuss – dem Stadtrat die Verabschiedung des Lärmaktionsplans.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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