Nach Einbruch in Norderstedt
Rechtsanwalt Hennemann reicht Klage gegen die Haspa ein

Rechtsanwalt Jürgen Hennemann

(os). Der Einbruch in die Haspa-Filiale in Norderstedt (Schleswig-Holstein) im August 2021 hat jetzt ein juristisches Nachspiel: Rechtsanwalt Jürgen Hennemann aus Buchholz hat eine erste Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Es geht um einen Streitwert von 110.000 Euro. Der von Hennemann vertretene Geschädigte hatte 150.000 Euro in bar in einem Schließfach gelagert, die bei dem Einbruch von unbekannten Tätern entwendet wurden. 40.000 Euro hatte die Haspa dem Schließfachinhaber bereits als Entschädigung bezahlt.

Im Zeitraum zwischen dem 6. und 9. August 2021 hatten die Täter etwa 600 Schließfächer in der Haspa-Filiale ausgeräumt. Offenbar waren sie mit Hilfe eines Kernbohrers in die Schließfachräume eingedrungen.

Jürgen Hennemann wirft der Haspa vor, grob fahrlässig gehandelt und ihre Obhutspflicht gegenüber ihren Kunden verletzt zu haben. Die Sicherheitssysteme in der Filiale hätten zum Tatzeitpunkt nicht dem von der Rechtsprechung geforderten Standard entsprochen. Es habe lediglich einen Bewegungsmelder in Baumarktqualität gegeben. Hennemann spricht von einem "sicherheitstechnischen Totalversagen", der Geschädigte habe de facto ein ungesichertes Schließfach gemietet.

Die Haspa habe von etwa 600 betroffenen Kunden mittlerweile mehr als 500 Kunden regulieren können, erklärt Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsburg auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Ein eigenes Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeite daran, dass mehrere Tausend Wertgegenstände zugeordnet und ihren Eigentümern zurückgegeben werden können. Die Haspa-Sprecherin verwies auf ein Gutachten der Versicherung AXA, das Teil der Ermittlungsakten sei und welches bestätige, dass die Schließfachanlage in Norderstedt über professionelle Sicherungssysteme verfügte. Rechtsanwalt Hennemann hält dagegen: Aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Kiel ergebe sich hingegen klar und eindeutig, dass es sich um ein von der AXA selbst in Auftrag gegebenes Privatgutachten handelte. Wann eine erste mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg stattfindet, steht derzeit noch nicht fest.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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