Buxtehude und Buchholz erfüllen die Kriterien nicht mehr
Die Mietpreisbremse fällt

Bauminister Olaf Lies will die Regelungen zur Mietpreisbremse reformieren | Foto: Fotolia / bluedesign
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(jab/os). In den Städten Buxtehude und Buchholz soll künftig nicht mehr die Mietpreisbremse gelten. Das sehen die Pläne von Bauminister Olaf Lies (SPD) vor, die er am Dienstag vorstellte.
Mit dem im Jahr 2015 in Kraft getretenen Gesetz (Paragraph 556d Abs. 2 BGB) wollte der Gesetzgeber auf steigende Mieten reagieren und Ländern die Möglichkeit geben, Kommunen durch Rechtsverordnung zu bestimmen, in denen Vermieter die Mieten bei Wiedervermietung maximal auf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent anheben dürfen. Neubauvorhaben werden von der Mietpreisbremse nicht tangiert. Die Neuordnung ist notwendig, weil der Bundesgerichtshof geurteilt hatte, dass die Begründung bei der Einrichtung der Mietpreisbremse im Jahr 2015 unzureichend gewesen sei.
Für die Geltung der Mietpreisbremse müssten drei von vier Kategorien erfüllt sein:

Die Mieten steigen deutlich stärker als im landesweiten Durchschnitt

Die durchschnittlich Mietbelastung übersteigt die durchschnittliche Mietbelastung im Land (7,05 Euro/m²)

Die Bevölkerung wächst, ohne dass entsprechend neuer Wohnraum geschaffen wird

Großer Nachfrage steht geringer Leerstand (Schwellenwert: 2,1 Prozent) entgegen

In Buchholz werde laut Gutachten der NBank keines der vier Kriterien erfüllt, erklärt Gunars Reichenbachs, Pressesprecher des Landes-Bauministeriums. So liege z. B. der Leerstand der Mietwohnungen laut Gutachten bei 7,7 Prozent.
In Buxtehude seien zwei Kriterien nicht erfüllt, so Reichenbachs. Demnach stiegen die Mieten in der Hansestadt nicht überdurchschnittlich im Landesvergleich, zudem verbesserten "zahlreiche Neubauaktivitäten" die Wohnraumversorgung in Buxtehude.
Künftig soll die Mietpreisbremse nach den Plänen von Bauminister Lies in den Städten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Langenhagen, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück gelten sowie zusätzlich auf den Nordseeinseln Baltrum, Borkum, Juist, Langeoog, Norderney, Spiekeroog und Wangerooge. Neu in die Liste aufgenommen werden sollen Gifhorn und Laatzen.
Wie reagieren die Städte Buxtehude und Buchholz auf die geplante Änderung? Das WOCHENBLATT hat in den Rathäusern nachgefragt.
• Buchholz' Stadtsprecher Heinrichs Helms zeigte sich überrascht von den Plänen. Man sei im Vorfeld nicht aus dem Umweltministerium kontaktiert worden. Zudem kenne man die zu Grunde liegenden Zahlen aus dem Gutachten nicht. Ob es Auswirkungen für den Wohnungsmarkt gibt, könne man derzeit noch nicht sagen. "Wir nehmen das jetzt erst einmal zur Kenntnis und warten ab, was passiert", erklärte Helms. Man halte die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Buchholz nach wie vor für angespannt. Das größte Problem in Buchholz: Hier gibt es keinen Mietspiegel, deshalb wurde in der Vergangenheit immer über die Grenze spekuliert - abgesehen davon, dass die Mehrzahl der Bürger nicht einmal gewusst haben dürfte, dass es in Buchholz eine Mietpreisbremse gibt.
• In Buxtehude wurde das Vorhaben, die Stadt aus der Mietpreisbremse herauszunehmen, vorab nicht kommuniziert. "Die Nachricht hat schon für Verwunderung gesorgt", so Pressesprecherin Ines Hansla.
Mit extremen Auswirkungen dieser Entscheidung wird aber bei der Hansestadt nicht gerechnet. Ralf Dessel, Fachbereichsleiter Steuerungsdienst, Finanzen, Recht und öffentliche Sicherheit, gibt an, dass die Stadt über einen qualifizierten Mietspiegel auf ihrer Internetseite www.buxtehude.de verfüge. "Damit gibt es sowohl für Mieter als auch für Vermieter einen objektiven Maßstab für die Beurteilung einer angemessenen Miete", so Dessel.
In der Vergangenheit habe bei Objekten, in denen die Stadt als Vermieter auftritt, die Mietpreisbremse keine Rolle gespielt.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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