Offener Brief der Buchholzer AfD
Politischer Meinungskampf werde instrumentalisiert
In einem offenen Brief haben sich die AfD-Ratsmitglieder Marina Graul und Rainer Sekula an Buchholz' Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse und den Stadtrat gewandt. Hintergrund ist die "Buchholzer Erklärung für Demokratie", die der Stadtrat am 17. Juni einstimmig beschloss und in der es um die aktive Verteidigung der Demokratie ging. Graul und Sekula waren bei der Sitzung nicht anwesend. Die AfD-Politiker schreiben:
"Die Buchholzer Erklärung, angelehnt an die sog. Trierer Erklärung des Dt. Städtetags, basiert immer noch auf längst widerlegten Behauptungen des extrem linkslastigen Medienunternehmens Correctiv ("Eine angeblich gemeinnützige Plattform, mit bedenklicher Nähe zur herrschenden Politik. (Zitat Cicero)." Mithilfe dieser abstrusen Erzählungen wurden seinerzeit bundesweit Demonstrationen gegen die Opposition in Gang gesetzt, so auch in Buchholz.
Wenn der Staat zu Demonstrationen gegen die Opposition aufruft, ist etwas faul im Land. Haben wir noch so in Gemeinschaftskunde und Politik gelernt. Andere sprechen auch von DDR 2,0 Methoden. Mit solchen Methoden werden Menschen mit abweichender Meinung pauschal kriminalisiert und ausgegrenzt.
Dazu das GG Art. 3: Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden. Das Grundgesetz gilt für alle und jeden, aber nur bedingt für AfD-Mitglieder. Mobbing am Arbeitsplatz, Kontenkündigungen, persönliche Beleidigungen und Angriffe durch die Antifa lassen grüßen.
Wohlwissentlich, dass beim sogenannten 'Geheimtreffen' in Potsdam niemals von Deportationen oder Vertreibung die Rede war, halten die Vertreter der Altparteien nach Monaten immer noch daran fest (Correctiv hat sich durch Gerichtsurteil schon längst korrigieren müssen). Und auch CDU-Mitglieder, die beim Treffen dabei waren, bestätigen, dass niemals von Deportationen die Rede war. Das ist bereits alles gerichtlich festgestellt. Aber diese Lügen werden geradezu wollüstig weiter verbreitet. Auch in Buchholz. So wird der politische Meinungskampf instrumentalisiert und missbraucht.
Im Übrigen sind viele Punkte der Buchholzer Erklärung aus unserer Sicht überhaupt nicht strittig. Auch und gerade die AfD begrüßt Menschen mit Migrationshintergrund, welche sich hier einbringen und integrieren. Was wir nicht brauchen, sind unkontrollierte Masseneinwanderung und Import von schwerstkriminellen Straftätern. Diese Diskussion muss erlaubt sein. Sie ist nicht 'rechtsradikal!'
Auch unser Bürgermeister Röhse, der zur Neutralität verpflichtet ist, hat seine Stellung dazu benutzt, gegen uns und damit gegen eine demokratisch legitimierte Partei Stimmung zu machen. Über die Internetseite der Stadt Buchholz hat er im Januar 2024 zu einer Demonstration gegen die AfD aufgerufen. Bei der Rede des Buchholzer Bürgermeisters auf dem Peets Hoff hat er die AfD und deren Vertreter massiv angegriffen. Diese Vorgehensweise gegen eine Oppositionspartei gab und gibt es eigentlich nur in Diktaturen. Da der Buchholzer Bürgermeister in diesem Zusammenhang seine Neutralitätspflicht verletzt hat, haben wir beim Verwaltungsgericht nunmehr Klage eingereicht.
Das Gesetz soll ja den Bürger und die nicht im Besitz der staatlichen Macht befindlichen kleineren Parteien vor staatlichen Übergriffen schützen. Das betrachten wir auch im Gegensatz zu unserem Innenministerium und dem Verfassungsschutz nicht als Delegitimierung des Staates. Sondern als ein unverzichtbares Grundrecht eines jeden Bürgers."
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz |
|
Webseite von Oliver Sander | |
Oliver Sander auf Facebook | |
Oliver Sander auf YouTube |
Leserbrief zum kommentarlosen offenen Briefes der AFD-Ratsmitglieder Rainer Sekula und Marina Graul.
Dass das Wochenblatt den offenen Brief der AFD-Ratsmitglieder, in dem deutlich Unwahrheiten verbreitet werden, ohne Hinweise abdruckt, wundert mich doch sehr!
Schon mit der Falschaussage, „Correctiv“ habe seine Aussagen zu dem Geheimzreffen in Potsdam zurückziehen müssen, wird hier der Eindruck vermittelt, die Buchholzer Ratsmitglieder würden bewusst einer unwahren Berichterstattung folgen.
Dies ist mitnichten der Fall. Abgesehen davon, dass die Gerichte alle Klagen gegen „Correktiv“ zurückgewiesen haben (das vergisst auch die zitierte Zeitung “Cicero“ zu berichten), haben sich führende Politiker*innen der AFD nicht oder nur halbherzig von den Aussagen zur sog. Remigration distanziert.
Man sollte schon die gesamte Berichterstattung über die Fakten zu den Gerichtsteilen lesen und nicht nur als einzige Quelle das konservative Meinungsblatt „Cicero“ zitieren.
Die Klagen über Ausgrenzungen und Beleidigungen können wir von Mitgliedern einer Partei, die nicht nur in Niedersachsen rechtsextremer Verdachtsfall des Verfassungsschutz ist, die zudem in ihren Reihen Politiker duldet, die wegen rechtsextremistischer,
antisemitischer und fremdenfeindlicher Aussagen mehrfach verurteilt sind, die sich nicht von Straftaten gegen Geflüchtete distanziert und gegen die demokratischen Grundrechte vorgeht, nicht ernst nehmen.
Was wir in der
Schule vor allem gelernt saben, ist dass wir eine wehrhafte Demokratie sind und gegen jeden, der, wie die AFD, die freiheitlich rechtliche Grundordnung aushöhlen will, Widerstand leisten müssen. Es ist Aufgabe der Politik, genau darauf hinzuweisen und das machen Gott sei Dank Stadtrat und Bürgermeister!
Die Rhetorik des sog. Offenen Briefes lässt an den Zielen der Verfasser keinen Zweifel: Man stellt Behauptungen auf, stilisiert sich selbst zum Opfer, um die Ratsmitglieder und den Bürgermeister zu diffamieren.
Wenn das „Nordheide Wochenblatt“ dieser extremen Partei schon eine Bühne bietet, erwarten wir eine eindeutige Distanzierung von dem offenen Brief und eine Klarstellung der Falschbehauptungen, die darin zu lesen sind. Es gab mal eine Brandmauer gegen die extreme rechte Politik, diese aufrecht zu erhalten, hatte auch das Wochenblatt glaubhaft versichert - gilt das nicht mehr?
Steffi Menge, Vorsitzende der SPD-Fraktion im Stadtrat
Quellen:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-programm-abschiebung-remigration-100.html
https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/gerichtspressestelle/unterlassungsantrag-gegen-correctiv-berichterstattung-nur-teilweise-erfolgreich--635106