Radler dürfen auf die Fahrbahn

In der Bendestorfer Straße - bis zur Einmündung in den Holzweg - dürfen Fahrradfahrer künftig selbst entscheiden, ob sie den kombinierten Rad-/Fußweg nutzen oder lieber auf die Fahrbahn ausweichen
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Stadt Buchholz hebt Radwege-Benutzungspflicht für zwei Hauptstraßen auf

os. Buchholz. Die Stadt Buchholz hat die Radwege-Benutzungspflicht an den wichtigen Hauptstraßen Bendestorfer Straße und Steinbecker Straße streckenweise aufgehoben. Radfahrer haben jetzt die freie Wahl, ob sie lieber auf der Fahrbahn fahren oder weiter den kombinierten Geh- und Radweg nutzen wollen. Betroffen sind an der Bendestorfer Straße der Abschnitt zwischen Hamburger Straße und der Einmündung am Holzweg, an der Steinbecker Straße der Bereich von der Schützenstraße bis zur Einmündung zum Steinbecker Mühlenweg.
Auslöser sei eine neue Rechtslage, nach der die Nutzungspflicht von Radwegen nur noch angeordnet werden darf, wenn eine besondere Gefährdung für Radfahrer vorliegt, teilt die Stadt Buchholz mit. Das sei in der Bendestorfer Straße und in der Steinbecker Straße nicht der Fall. Wer sich auf der Fahrbahn nicht wohl fühle, dürfe an beiden Straßen aber weiter den Radweg nutzen.
Wichtig für Radler: Wo die Wege mit der Beschilderung "Gehweg, Radfahrer frei" gekennzeichnet sind, dürfen Radler nur mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Zudem dürfen Radwege entgegen der Fahrtrichtung nur benutzt werden, wenn sie entsprechend beschildert sind. Verstöße können mit einem Bußgeld von 35 Euro bestraft werden.