„Sie sollen sich ausprobieren dürfen“

Flüchtlingen (hier ein Symbolfoto) soll die Möglichkeit für einen geregelten Tagesablauf gegeben werden | Foto: archiv / jd
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Gemeinnützige Arbeit: Landkreis Stade startet neues Beschäftigungsangebot für Asylbewerber

bc. Stade. „Zweifach helfen. Wir helfen Flüchtlingen und Flüchtlinge helfen uns.“ Unter diesem Motto steht das neue Beschäftigungsprogramm des Landkreises Stade für Asylbewerber, das in Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungswerk Cadenberge am 1. April starten soll. Ziel ist es, Flüchtlingen eine sinnvolle Tagesaufgabe zu geben. Das WOCHENBLATT beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem Projekt:
• An wen richtet sich das Programm? Zielgruppe sind volljährige Personen, die sich entweder im Asylverfahren befinden oder in der Duldungsphase nach einen erfolglosem Bewerberverfahren.
• Was will das Projekt erreichen? „Flüchtlingen soll die Chance für einen geregelten Tagesablauf gegeben werden. Sie sollen sich ausprobieren dürfen“, erklärt Nicole Streitz, die für Ausländerfragen im Kreishaus verantwortliche Dezernentin.
• Was sollen die Flüchtlinge arbeiten? Es geht um sogenannte niedrigschwellige Angebote. Das können z.B. helfende Tätigkeiten in der Kirchengemeinde oder im Sportverein sein. „Es muss sich dabei um eine gemeinnützige Arbeit handeln. Sie darf nicht in Konkurrenz zur freien Wirtschaft stehen“, sagt Streitz. Fünf Stellenangebote liegen schon jetzt vor.
• Was werden die Flüchtlinge verdienen? Da es sich um eine gemeinnützige Arbeit handelt, bekommen sie pro geleistete Stunde 1,05 Euro - zusätzlich zu ihrer finanziellen Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die sich an den Hartz-IV-Sätzen orientiert (Regelsatz 399 Euro). Maximal dürfen die Flüchtlinge 20 Stunden pro Woche arbeiten, vier Stunden täglich. Begleitet wird das Programm durch Deutschkurse.
• Welche Voraussetzungen müssen Flüchtlinge mitbringen? Ihre Identität muss einwandfrei geklärt sein. Streitz: „Das ist längst nicht immer der Fall.“
• Dürfen Asylbewerber auch ganz normal einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen? Ja, unter bestimmten Bedingungen. Seit Januar dürfen sich Asylbewerber bereits nach drei Monaten eine Anstellung suchen. Arbeiten dürfen sie aber erst dann, sofern es keine sogenannten bevorrechtigten Arbeitnehmer für die Besetzung der Stelle gibt. Und: Es darf sich um keinen ausbeuterischen Job handeln. Nach 15 Monaten fällt die Prüfung nach bevorrechtigten Arbeitnehmern durch die Bundesagentur für Arbeit weg.
• Mit wie vielen Flüchtlingen rechnet Landrat Michael Roesberg? Derzeit beherbergt der Kreis ca. 850 Flüchtlinge. Roesberg rechnet in 2015 mit weiteren 873 Personen, für die die Städte und Gemeinden nicht nur Unterkünfte finden müssen, sondern für die der Landkreis auch eine breite Palette an Hilfsangeboten bereithält.
• Wie können sich Flüchtlinge bewerben? Das Berufsbildungswerk (BBW) Cadenberge dient als Ansprechpartner: Tel. 04141-40758830; E-Mail: zweifach-helfen@bbw-cadenberge.de.

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Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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